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Ihr vertrauenswürdiger Kontakt

Externe Ansprechpartner

Unser externer Ansprechpartner, die Kanzlei Pohlmann & Company, unterstützt gemeinsam mit Partnerkanzleien den RWE-Konzern und seine Mitarbeitenden bei der Einhaltung des RWE-Verhaltenskodex und unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Nicht nur Mitarbeitende können diese Anlaufstelle kontaktieren, sondern auch Dritte, etwa Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern, steht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum externen Ansprechpartner offen. Wenn Sie Verstöße gegen den Verhaltenskodex feststellen (wie z. B. Korruptions-, Geldwäsche-, Menschenrechts-, Kartellrechtsverstöße, etc.), können Sie den externen Ansprechpartner kontaktieren.

Die erhaltenen Informationen gehen bei Compliance-Verstößen zusammengefasst an den Chief Compliance Officer, bei Menschenrechtsverstößen an den Chief Human Rights Officer der RWE AG. Er entscheidet, wie mit dem Hinweis verfahren wird. Üblicherweise werden die übermittelten Sachverhalte überprüft und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um etwaige Missstände zu beseitigen. Natürlich wird der externe Ansprechpartner den Namen sowie die Kontaktdaten des Anrufers vertraulich behandeln und im Regelfall nur nach Rücksprache mit dem Anrufer an das Unternehmen weitergeben. Grundsätzlich muss der Anrufer keine Sanktionen wegen der Weitergabe von Informationen befürchten, sofern diese nicht bewusst oder gar gewollt unwahr sind.

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