Unser externer Ansprechpartner, die Kanzlei Pohlmann & Company, unterstützt gemeinsam mit Partnerkanzleien den RWE-Konzern und seine Mitarbeitenden bei der Einhaltung des RWE-Verhaltenskodex und unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Nicht nur Mitarbeitende können diese Anlaufstelle kontaktieren, sondern auch Dritte, etwa Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern, steht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum externen Ansprechpartner offen. Wenn Sie Verstöße gegen den Verhaltenskodex feststellen (wie z. B. Korruptions-, Geldwäsche-, Menschenrechts-, Kartellrechtsverstöße, etc.), können Sie den externen Ansprechpartner kontaktieren.