Verantwortungsbewusst handeln heißt für uns, die Interessen jedes einzelnen zu wahren.

Deshalb ist die Berücksichtigung und Einbeziehung der Arbeitnehmerinteressen ein fundamentaler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Wir erkennen konzernweit die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO sowie die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen an. In Deutschland bietet unter anderem das Mitbestimmungsgesetz die rechtliche Grundlage zur Einbeziehung der Arbeitnehmerinteressen. Das bedeutet: Die Vertreter der Arbeitnehmer stellen die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder und sind damit unmittelbar an der Kontrolle des RWE Konzerns beteiligt. Und im Zuge unserer Internationalisierung haben wir auch grenzübergreifende Foren ins Leben gerufen, die sich aus Arbeitnehmervertretern der europäischen RWE Gesellschaften zusammensetzen. Diese Foren repräsentieren rund 68.500 Mitarbeiter im Konzern und sind ein weiterer Garant für praktizierte Mitbestimmung.