Häufige Fragen

Hier haben wir ein paar häufig gestellte Fragen mit unseren Antworten zusammengestellt:


Abgeltungssteuer

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Abgeltungsteuer“?

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, die Banken von sämtlichen privaten Kapitalerträgen einbehält und direkt an den Fiskus abführt.

Seit wann gilt die Abgeltungsteuer?

Zum 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt und hat bei Dividenden das bisherige Halbeinkünfteverfahren vollständig ersetzt.

Welche Anlageformen sind davon betroffen?

Die neue Steuer betrifft Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Termingeschäften, Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften, Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Finnanzinnovationen sowie Gewinne aus dem privaten Verkauf von Versicherungsansprüchen (insbesondere Kapitallebensversicherungen).

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25% der Einnahmen bzw. Gewinne (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ein Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen; einziger Abzug ist ein Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Verheirateten 1.602 €).

Was hat sich konkret für Anleger geändert?

  1. Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde gestrichen. Damit werden 100 Prozent der Dividenden und Kursgewinne versteuert. Zuvor waren Dividenden und Kursgewinne innerhalb der Spekulationsfrist (ein Jahr) nur zur Hälfte steuerpflichtig – zum persönlichen Steuersatz.
  2. Die einjährige Spekulationsfrist ist entfallen. Kursgewinne sind nun unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
  3. Der Sparerpauschbetrag von 801 € pro Person und Jahr muss seit 1.1.2009 neben Zinsen und Dividenden auch alle Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren abdecken. Realisierte Kursgewinne zählen nicht mehr zu privaten Veräußerungsgewinnen, sondern zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Unterliegen Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, der Abgeltungsteuer?

Die neuen Regeln finden in puncto Kursgewinnbesteuerung nur Anwendung bei Papieren, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden. Ansonsten bleibt die einjährige Spekulationsfrist bestehen. Wer also 2008 Papiere gekauft hat und sie länger als ein Jahr gehalten hat oder noch hält, erhält die Gewinne auch nach 2009 steuerfrei. Bei Zertifikaten gibt es hier eine Sonderregelung.

Für Dividenden, die seit 2009 zufließen, greift stets der 25%-Abzug, sofern der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wurde – auch wenn die Papiere vor 2009 gekauft wurden.

Der 25%-Abzug kann nachträglich vermindert werden, wenn die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und die persönliche Steuerbelastung insgesamt unter 25% liegt.

Gibt es noch eine Verlustverrechnung?

Ja, aber es wird unterschieden zwischen Altverlusten und Verlusten, die ab 2009 entstehen. Nach aktueller Rechtslage dürfen im Steuerbescheid festgestellte Spekulationsverluste ein Jahr zurück und beliebig lang in die Zukunft vorgetragen werden. So genannte Altverluste bekommen dagegen eine Art Verfallsdatum: Sie dürfen noch bis 2013 mit neuen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, aber nicht mit Zinsen und Dividenden. Für Neuverluste aus Aktien gilt: Sie dürfen seit 2009 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht jedoch mit anderen Kapitaleinkünften wie Zinsen und Dividenden.