Häufige Fragen
Hier haben wir ein paar häufig gestellte Fragen mit unseren Antworten zusammengestellt:
Hauptversammlung
Wann fand die letzte Hauptversammlung statt? Welche Dividende wurde ausgeschüttet?
Die letzte Hauptversammlung fand am 20. April 2011, 10.00 Uhr, in der Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2, statt. Die Hauptversammlung hat eine Dividende von 3,50 € je Aktie verabschiedet.
Wie kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen und mein Stimmrecht ausüben?
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bis zu einer bestimmten Frist bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erbracht haben. Einzelheiten sind in der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlicht.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Gibt es eine Stimmrechtsvertretung?
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet oder schriftlich unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare erteilt werden. Vollmachten und Weisungen über das Internet können auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden. Zum elektronischen Vollmachtsystem
Die weiteren Einzelheiten zu diesen Verfahren sind in der Einladung zur Hauptversammlung beschrieben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erforderlich.
Wo kann ich Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, Gegenanträge, oder Wahlvorschläge einsehen?
Sofern zulässige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Homepage veröffentlicht. Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.
Überträgt RWE die Hauptversammlung im Internet?
Ja, schon seit einigen Jahren übertragen wir die Rede des Vorstandsvorsitzenden.
2003 haben wir erstmals die gesamte Hauptversammlung im öffentlichen Bereich im Internet live übertragen. Für die Dauer von mindestens 12 Monaten nach der Hauptversammlung ist zudem eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden abrufbar.
Am 19. April 2012 ab 10:00 werden wir die Hauptversammlung hier live übertragen.
Zudem steht den Aktionären unser internetgestütztes Vollmacht- und Weisungssystem zur Verfügung.
Kann ich auch über das Internet abstimmen?
Über das Internet kann der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder ein Dritter bevollmächtigt werden, der die Stimmrechte des Aktionärs dann vor Ort ausübt. Die Bevollmächtigung – im Falle des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch die erforderliche Weisungserteilung – per Internet ist auch noch während der Hauptversammlung möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung.
Wann findet die Hauptversammlung 2013 statt?
Die nächste Hauptversammlung findet am 18. April 2013 in der Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2 statt. Anreise
Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung wollen wir die satzungsmäßigen Voraussetzungen schaffen, um ggf. künftig den seit Inkrafttreten des sog. "TransPuG" im Jahr 2002 gegebenen gesetzlichen Spielraum ausnutzen zu können, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Sachdividende neben oder anstelle einer Bardividende vorzuschlagen. Für den Aktionär ändert sich zunächst nichts, weil es lediglich um eine - rein vorbereitende - Satzungsänderung geht. Die Satzungsregelung allein macht eine Sachausschüttung noch nicht zulässig. Erforderlich ist in jedem Einzelfall, dass die Hauptversammlung die Sachausschüttung auch beschließt. Einige DAX-Unternehmen haben bereits ihre Satzung entsprechend geändert.
Die Dividende für das Geschäftsjahr 2010, die der Hauptversammlung am 20. April 2011 vorgeschlagen und bei Zustimmung am 21. April 2011 ausgeschüttet wird, wird in jedem Fall in barer Form ausgezahlt.
Wann wird es erstmalig eine Sachausschüttung der Dividende geben?
Sofern die Hauptversammlung am 20. April 2011 der Satzungsänderung zustimmt, haben wir zunächst nur die rechtliche Möglichkeit geschaffen, der Hauptversammlung künftig eine Sachdividendenausschüttung vorzuschlagen. Es ist völlig offen, ob und ggfs, wann wir davon Gebrauch machen wollen. Falls von der Möglichkeit der Sachausschüttung Gebrauch gemacht werden soll, müsste die Hauptversammlung darüber in jedem Einzelfall konkret Beschluss fassen. Die Möglichkeit der Sachdividende bedeutet in keinem Fall, dass eine Bardividende nicht mehr ausgeschüttet werden kann oder darf.

