Jährliches Dokument nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)
Gesamtübersicht der für das Geschäftsjahr 2009 veröffentlichten Informationen nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)
25.02.2010
„Nach § 10 des am 01.07.2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Im Geschäftsjahr 2009 sowie seither nach dessen Abschluss hat die RWE AG nachfolgende Informationen veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
Directors’ Dealings-Mitteilungen (§ 15 a WpHG)
Mitteilungen über Beteiligungen an der RWE AG (§ 26 WpHG)
Geschäftsberichte RWE-Konzern
Hinweisbekanntmachung vom 19.02.2009
Hinweisbekanntmachung vom 18.02.2010
Jahresfinanzberichte RWE AG
Hinweisbekanntmachung vom 19.02.2009
Hinweisbekanntmachung vom 18.02.2010
Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte RWE-Konzern
Bericht über das erste Quartal 2009 vom 14.05.2009
Hinweisbekanntmachung vom 08.05.2009
Bericht über das erste Halbjahr 2009 vom 13.08.2009
Hinweisbekanntmachung vom 06.08.2009
Bericht über das erste bis dritte Quartal 2009 vom 12.11.2009
Hinweisbekanntmachung vom 06.11.2009
Einladung zur Hauptversammlung am 22.04.2009 vom 10.03.2009
Einladung zur Hauptversammlung
Dividendenbekanntmachung für das Geschäftsjahr 2008 vom 27.04.2009
Bekanntmachung nach § 30 b WpHG
Finanzkalender





