Jährliches Dokument nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)

Gesamtübersicht der für das Geschäftsjahr 2011 veröffentlichten Informationen nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)

06.03.2012

Nach § 10 des am 01.07.2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Im Geschäftsjahr 2011 sowie seither nach dessen Abschluss hat die RWE AG nachfolgende Informationen veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)

Directors’ Dealings-Mitteilungen (§ 15 a WpHG)

Mitteilungen über Beteiligungen an der RWE AG (§ 26 WpHG)

Geschäftsberichte RWE-Konzern

Jahresfinanzberichte RWE AG

Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte RWE-Konzern

Einladung zur Hauptversammlung am 20.04.2011

Dividendenbekanntmachung für das Geschäftsjahr 2010

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AM 19.04.2012

Bekanntmachungen nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Bekanntmachung nach § 30e WpHG

Finanzkalender