Jährliches Dokument nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)

Gesamtübersicht der für das Geschäftsjahr 2010 veröffentlichten Informationen nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)

24.02.2011

Nach § 10 des am 01.07.2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Im Geschäftsjahr 2010 sowie seither nach dessen Abschluss hat die RWE AG nachfolgende Informationen veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)

Keine

Directors’ Dealings-Mitteilungen (§ 15 a WpHG)

Mitteilungen über Beteiligungen an der RWE AG (§ 26 WpHG)

Geschäftsberichte RWE-Konzern

Jahresfinanzberichte RWE AG

Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte RWE-Konzern

Einladung zur Hauptversammlung am 22.04.2010

Dividendenbekanntmachung für das Geschäftsjahr 2009

Bekanntmachung nach § 30 b WpHG

Bekanntmachung nach § 30 e WpHG

Finanzkalender