Grundsätze für die Beschaffung von Biomasse

RWE unterstützt und fördert nachhaltigen Anbau, Herstellung, Beschaffung, Verarbeitung, Transport und Einsatz von Biomasse (d. h. entlang der gesamten Wertschöpfungskette) zur energetischen Nutzung.

Biomasse eröffnet RWE die Möglichkeit zur Bereitstellung erneuerbarer und CO2-neutraler Energie, die somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dieser Prozess kann jedoch mit negativen Auswirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt verbunden sein. Um negative Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden und die Einhaltung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu gewährleisten, hat RWE die folgenden Grundsätze für die Beschaffung und Nutzung von Biomasse entwickelt.

Allgemeine Grundsätze

  • RWE hat sich zum Ziel gesetzt, ausschließlich Biomasse zu nutzen, die keine negativen Auswirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt hat.
  • Bei der Auswahl der Herkunft von Biomasse ist RWE bestrebt, einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und hierbei alle wesentlichen Prozesse innerhalb der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.
  • RWE stellt sicher, dass der RWE Verhaltenskodex eingehalten und entlang der gesamten Wertschöfungskette angewendet wird.
  • RWE hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, die Einhaltung der UN Global Compact Prinzipien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Dies beinhaltet insbesondere, die Rechte Dritter entsprechend der UN Universal Declaration of Human Rights zu respektieren, sowie den damit verbundenen tariflichen, wirtschaftlichen- und sozialen Rechte. RWE setzt beim Umweltschutz auf vorbeugende Maßnahmen und hat sich ausdrücklich gegen Korruption und Bestechung ausgesprochen.
  • RWE ist bestrebt, bei relevanten Auswirkungen von Anlagen oder Flächen auf die lokale Bevölkerung von sich aus Gespräche mit den Stakeholdern aufzunehmen.
  • RWE wird die wesentlichen Informationen zur Nutzung von Biomasse in seinem Bericht „Unsere Verantwortung“ veröffentlichen.
  • Biomasse, die zur physischen Nutzung von Dritten beschafft wird, unterliegt den gleichen Standards wie die Beschaffung von Biomasse für RWE.

Zusätzliche Grundsätze für den Anbau und die Herstellung von Biomasse

Die Begriffe Anbau und Herstellung beinhalten alle agrar- und forstwirtschaftlichen Verfahren zur Herstellung von Biomasse, unabhängig, ob diese von RWE Gesellschaften oder Dritte angewendet werden.

RWE hat sich verpflichtet, ausschließlich Biomasse zu nutzen, die:

  • nicht zu Lasten von wichtigen Kohlenstoffsenken produziert wird
  • nicht die lokale Lebensmittelversorgung gefährdet
  • nicht bedrohte Ökosysteme gefährdet
  • nicht die Umwelt dauerhaft schädigt, insbesondere in die Qualität von Boden, Wasser und Luft
  • nicht die lokale Wasserversorgung durch Bewässerungsmaßnahmen gefährdet
  • nicht den lokalen Wohlstand und Gesundheit der Bevölkerung gefährdet

Um dies zu erreichen, wird RWE Nachhaltigkeitskriterien in ihrem eigenen Einflussbereich anwenden. Wo erforderlich wird RWE mit Regierungen und Verwaltungen zusammen arbeiten, um eine Bewertung unerwünschter übergeordneter Auswirkungen zu ermöglichen, die sich der direkten Einflussnahme durch RWE entziehen.

Es muss allerdings anerkannt werden, dass die energetische Nutzung der weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Neben- bzw. Abfallprodukte in vielen Fällen zu den nachhaltigsten Nutzungen dieser Produkte zählen. In diesen Fällen sind häufig praktische Grenzen gesetzt in Bezug auf Quantität und Qualität der verfügbaren Informationen zu Anbau und Verarbeitung der originären landwirtschaftlichen Produkte. In solchen Fällen wird anhand verfügbarer Nachweise eine Bewertung vorgenommen welche Risiken bestehen, dass wesentliche Nachhaltigkeitskriterien verletzt werden, und diese in der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Zusätzliche Grundsätze zur Verarbeitung von Biomasse

Der Begriff Verarbeitung von Biomasse beinhaltet alle chemischen, bio-chemischen, mechanischen und andere Verfahren zur Umwandlung oder Verarbeitung von Biomasse sowie die dazugehörigen Anlagen.

  • RWE stellt sicher, dass RWE eigene oder durch RWE betriebene Anlagen zur Verarbeitung von Biomasse in Übereinstimmung mit allen zugehörigen Gesetze und Industriestandards betrieben werden, wie z. B. ISO für Umweltmanagement oder zu Anlagensicherheit und Arbeitsschutz um eine Gefährdung von Personen und eine Schädigung von Boden, Wasser und Luft zu vermeiden.
  • RWE wird angemessene und risikogerechte Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Anlagen Dritter zur Verarbeitung von Biomasse, die RWE beliefern, ebenfalls gemäß Industriestandards betrieben werden, wie z. B. ISO für Umweltmanagement oder zu Anlagensicherheit und Arbeitsschutz um eine Gefährdung von Personen und eine Schädigung von Boden, Wasser und Luft zu vermeiden.