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Rechtlicher Rahmen

Verankerung im Energiekonzept

Die Förderung fossiler Energieträger wie Erdöl und Erdgas ist in den aktuellen Energiekonzepten der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen verankert. In den beiden Bundesländern wird deutschlandweit das meiste Erdgas (Niedersachsen) und Erdöl (Schleswig-Holstein) gefördert. Die von RWE Dea geplanten Erkundungsbohrungen sollen weitere Potenziale für eine zukünftige Förderung nachweisen.

 

Umfassendes Genehmigungsverfahren

Dem Beginn der Erkundungsbohrungen geht ein umfassendes Genehmigungsverfahren voraus. Dazu stehen wir in regelmäßigem fachlichen Dialog mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie den jeweiligen Nationalparkverwaltungen. Für die Antragsunterlagen wurden relevante umweltfachliche Begleitstudien sowie technische Expertisen und Gutachten externer Institute erstellt.

Danach wurden sämtliche Unterlagen zur Beantragung der Ausnahmegenehmigungen vom Nationalparkgesetz sowie die jeweiligen Rahmenbetriebspläne vervollständigt und eingereicht. In beiden Bundesländern laufen die Verfahren für die Probebohrungen übrigens unabhängig voneinander.


Gesetzeskonformes Handeln

Für die Erkundungsbohrungen und die mögliche anschließende Förderung gilt generell: RWE Dea hält sich an geltende Gesetze. Die Aktivitäten finden nur statt, wenn RWE Dea die entsprechenden Anträge gestellt hat und diese durch die zuständigen Behörden genehmigt wurden.