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Anliegerbeiträge
Gebühren, die die Kommunen vom Eigentümer für die Erschließung des Grundstücks sowie für die Nutzung des öffentlichen Kanalnetzes erheben.
Auflassung
Die Einigung des Käufers und Verkäufers über das Grundstücksgeschäft. Diese wird durch den Notar beurkundet.
Auflassungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch zur Absicherung des Käufers. Der Verkäufer kann die Immobilie danach nicht anderweitig verwerten, z.B. Beleihung oder Verkauf an Dritte.
Basiszinssatz
Von der Deutschen Bundesbank festgesetzter Zinssatz.
Baubeginn
Tag an dem die Bauarbeiten auf dem Grundstück beginnen.
Baukostenzuschuss (BKZ)
siehe Ortsnetzkosten (ONK)
Baulasten
Im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtung zu Gunsten eines Nachbargrundstücks. z.B. Abstandsflächenbaulast. Das Baulastenverzeichnis kann bei der jeweiligen Kommune eingesehen werden.
Bebauungsplan
Planungsgrundlage, die die Bebaubarkeit des Grundstücks festlegt und bei der Kommune eingesehen werden kann.
Bebauungsverpflichtung
Frist innerhalb derer das Grundstück bebaut werden muss. Dies wird im Notarvertrag geregelt.
Besitzübergang
Tag, ab dem der Käufer das Grundstück nutzen kann.
Dienstbarkeiten
Im Grundbuch eingetragene Nutzungsrechte.
Gerichtskosten
Gebühren, die vom Gericht für die Auflassungsvormerkung/Eigentumsumschreibung erhoben werden.
Grundbuch
Jedes Grundstück ist in einem Grundbuchblatt registiert. In Abteilung I steht der Eigentümer, in Abteilung II Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten) und in Abteilung III Grundschulden und Hypotheken.
Grunderwerbsteuern
Steuern (5%), die vom Erwerber beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks gezahlt werden müssen.
Grundpfandrechte
Grundbuchliche Absicherung von Krediten.
Hausanschlüsse
Anschluss des Gebäudes an die Versorgungsnetze (z.B. Strom, Gas; Wasser, Telekommunikation)
Kanalgrundstücksanschlüsse
Entsorgungsleitungen von der Grundstücksgrenze in das öffentliche Kanalnetz
Kataster
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster verzeichnet alle Flurstücke, in dem die geometrische Lage, die baulichen Anlagen (z.B. Gebäude), die Art der Nutzung und Größe beschrieben wird.
Kaufpreiszahlung/-fälligkeit
Tag an dem der Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen sein muss. Regelungen hierüber werden im Kaufvertrag vereinbart
Kaufpreisnebenkosten
setzen sich zusammen aus Notar-, Gerichtskosten und Grunderwerbssteuer
Lasten
Grundbesitzabgaben oder Grundsteuern
Marklergebühr/Courtage
Vermittlungsgebühr bei Immobiliengeschäften. Diese fällt i.d.R. bei RWE Power nicht an.
Negativbescheinigung
I.d.R. Verzicht der Kommune auf das gesetzliche Vorkaufsrecht
Notar
Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen (z.B. Grundstückskauf, Hauskauf, Testamente) auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
Notarvertrag
Der Notarvertrag ist ein vom Notar beurkundeter Vertrag bei Immobilengeschäften.
Notaranderkonto
Ein beim Notar geführtes, gebührenpflichtiges Konto, auf dem, wenn im Vertrag vorgesehen, der Kaufpreis bis zum Eintritt bestimmter Voraussetzungen (z.B. Eigentumsumschreibung) hinterlegt wird.
Ortsnetzkosten (ONK)
anteilige Kosten für die Herstellung der Versorgungsleitungen im öffentlichen Verkehrsraum -> Baukostenzuschuss (BKZ)
Rückauflassung
Die Einigung des Käufers und Verkäufers über die Rückabwicklung des Grundstücksgeschäft. Diese wird durch den Notar beurkundet.
Rückauflassungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch zur Absicherung der Rückabwicklung
Vermessung
Rechtmäßige Ermittlung von Grenzen eines Flurstücks

