Antrag auf Strommengenübertragung für das Kernkraftwerk Biblis

Antrag auf Strommengenübertragung für das Kernkraftwerk Biblis

Im Juni 2000 schlossen die damalige rot-grüne Bundesregierung und die vier großen Energieversorger eine Vereinbarung: Sie befristet die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland und wird auch mit dem Schlagwort „Atomausstieg“ bezeichnet. Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht das vorzeitige Auslaufen der deutschen Kernkraftwerke. Die Regellaufzeit jedes Kraftwerks wurde auf 32 Jahre begrenzt. Für jede der damals 20 Anlagen wurde die Strommenge errechnet, die sie vom 1.1.2000 bis zur Stilllegung noch erzeugen darf.

Produktionsrechte übertragbar

Ein weiterer wichtiger Teil der Vereinbarung, der bald darauf im Atomgesetz festgeschrieben wurde: Produktionsrechte können von einem Kernkraftwerk auf ein anderes übertragen werden – etwa von einem älteren Kraftwerk des einen Betreibers auf eine jüngere Anlage eines anderen Produzenten. Die Folge: das ältere Kraftwerk schließt früher, das andere später. Produktionsrechte können aber auch von jüngeren auf ältere Anlagen übertragen werden. Dazu ist die Zustimmung des Bundesumweltministeriums im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium nötig.

107 Terawattstunden für Verzicht auf das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich

Mit der Vereinbarung erklärte RWE den Verzicht auf das betriebsbereite, aber gerichtlich umstrittene Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich bei Koblenz. Dafür erhielt sie eine Art Gutschrift über 107,25 Milliarden Kilowattstunden, die sie zustimmungsfrei auf andere Kernkraftwerke übertragen darf – unter anderem ein Fünftel auf den Block Biblis B.

Antrag auf Strommengenübertragung für Biblis, Block A

Den Antrag von RWE Power aus dem Jahr 2006, 30 Terawattstunden aus dem Mülheim-Kärlich-Kontingent auch auf Block A des Kernkraftwerks Biblis zu übertragen, lehnte das Bundesverfassungsgericht Leipzig 2009 ab. Unabhängig von diesem Urteil verfolgt RWE Power die ebenfalls beantragte Übertragung von Strommengen des Kernkraftwerks Emsland auf Biblis A. Das Verfahren ist in erster Instanz vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig. Die Übertragung von Strommengen auf Biblis A soll es ermöglichen, die Laufzeit an die von Block B anzugleichen, um Synergieeffekte aus dem Doppelblock-Betrieb zu erzielen. Der Antrag führt zu keiner Veränderung der Gesamtstrommenge, die vereinbarungsgemäß noch von deutschen Kernkraftwerken produziert werden kann.

Strommengen von Mülheim-Kärlich auf Biblis B übertragen

Im Juni 2010 hat RWE Power eine Reststrommenge von 8.100 Gigawattstunden vom Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich auf Block B des Kernkraftwerks Biblis übertragen. Das Recht auf eine solche Übertragung ist im Atomgesetz festgeschrieben und bedarf keiner behördlichen Zustimmung. RWE Power hat die Übertragung gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz angezeigt.

Kernkraftwerk Biblis sichert Klimaschutzziele und Arbeitsplätze

Der Betrieb des Kernkraftwerks Biblis hat wichtige positive Auswirkungen auf die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele und wirkt sich dämpfend auf die Strompreisentwicklung aus. Zudem sichert der Betrieb von Biblis A rund 650 Arbeitsplätze und weitere 300 Arbeitsplätze in anderen Unternehmen. Zusätzlich werden in den jährlichen Revisionen bis zu 1.300 Mitarbeiter in der Anlage tätig. Mit einem jährlichen Auftragsvolumen von bis zu 200 Millionen Euro ist RWE Power damit der größte Auftraggeber der Region.

Kernkraftwerk Biblis stabilisiert Stromnetz

Mit Blick auf die Stabilität des Stromnetzes kommt dem Kraftwerk Biblis eine besondere Bedeutung zu. Durch eine Stilllegung könnte ein Nadelöhr im Höchstspannungsbereich bei der Stromdurchleitung auf der Nord-Südverbindung entstehen.