Bescheinigung über eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung

An die RWE AG, Essen

Wir haben auftragsgemäß eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit hinsichtlich der Beachtung der AA1000 AccountAbility Prinzipien sowie ausgewählter Nachhaltigkeitsinformationen im Corporate Responsibility Bericht für das Geschäftsjahr 2012 der RWE AG, Essen: "Die Energiewende nachhaltig gestalten. Corporate Responsibility-Bericht 2012" sowie der ergänzenden Daten im Kennzahlen-Tool (im Folgenden der "CR-Bericht") durchgeführt. Der CR-Bericht erscheint als Onlineversion unter www.rwe.com/cr-bericht.


Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
  • Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

    Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft,

    • die in dem AccountAbility Principles Standard (2008) definierten Prinzipien "Inclusivity", "Materiality" und "Responsiveness" (die "AA1000 AccountAbility Prinzipien") im Nachhaltigkeitsmanagement zu beachten und
    • die Nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3 (S. 7 bis 17) der Global Reporting Initiative (GRI) genannten Kriterien zu erstellen.

    Diese Verantwortung umfasst die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen und Prozessen zur Sicherstellung der Beachtung der AA1000 AccountAbility Prinzipien und zur Erstellung des CR-Berichts unter der Verwendung von Annahmen und Schätzungen für einzelne CR-Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
  • Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

    Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeit eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass in allen wesentlichen Belangen

    • die von der Gesellschaft eingerichteten Systeme und Prozesse nicht dazu geeignet sind, die AA1000 AccountAbility Prinzipien "Inclusivity", "Materiality" und "Responsiveness" zu beachten, oder
    • die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien der Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3 (S. 7 bis 17) der GRI erstellt worden sind.

    Darüber hinaus wurden wir beauftragt, auf Basis der Ergebnisse unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements und der CR-Berichterstattung auszusprechen.

    Die von der Gesellschaft ausgewählten und durch uns beurteilten Nachhaltigkeitsinformationen auf den Webseiten zur Onlineversion des CR-Berichts sind mit dem Zusatz „Reviewed 2012“ gekennzeichnet. Unser Prüfungsauftrag erstreckt sich auf die deutsche Fassung der CR-Berichterstattung. Daten, auf die aus diesen Webseiten heraus verwiesen oder verlinkt wird, waren nicht Gegenstand unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung.

    Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des AA1000 Assurance Standard (AA1000AS) 2008 und unter ergänzender Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 vorgenommen.

    Diese Standards erfordern, dass wir die Berufspflichten einhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so planen und durchführen, dass wir unsere Beurteilungen mit einer gewissen Sicherheiti abgeben können, dem Grad an Sicherheit, der von der RWE AG nachgefragt wurde. Wir sind unabhängig im Sinne des Abschnitts 3.2 des AA1000AS (2008). Aufgrund unserer Fachkenntnisse und Erfahrungen mit der Beurteilung von nicht-finanziellen Angaben, Nachhaltigkeitsmanagement und sozialen und ökologischen Themen verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen zur Durchführung dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung.

    Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheiti sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hohen Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.

    Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

    Wir haben Prüfungshandlungen auf Ebene der Konzernzentrale RWE AG, Essen, sowie Vor-Ort-Prüfungen insbesondere bei RWE Deutschland AG, Essen, VSE AG, Saarbrücken, ELMÜ-EMÁSZ und Sinergy, Budapest (Ungarn), und RWE npower, Swindon (UK), durchgeführt.

    Im Zusammenhang mit der Beachtung der AA1000 AccountAbility Prinzipien haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

    • Gewinnung eines grundsätzlichen Verständnisses der Anwendung der AA1000 Prinzipien durch Befragung von für das Stakeholder-Management verantwortlichen Ansprechpartnern auf Ebene der Konzernzentrale sowie bei ausgewählten Standorten;
    • Stichprobenhafter Nachvollzug der Dokumentation zu den Stakeholderdialogen, der weiteren Kommunikation mit den Stakeholdern sowie der Beurteilungen für die jeweiligen Gesellschaften der RWE AG;
    • Nachvollzug der Dokumentation zur Ermittlung und Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen und zur Umsetzung der CR-Handlungsfelder;
    • Einholen von Nachweisen zu stichprobenhaft ausgewählten Projekten mit Bezug zu Nachhaltigkeit und Stakeholder-Management, die die Einhaltung der AA1000-AccountAbility-Prinzipien belegen.

    Im Zusammenhang mit den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

    • Befragungen von für das Reporting von Nachhaltigkeitsinformationen zuständigen Mitarbeitern;
    • Aufnahme der Verfahren zur Erfassung, Berechnung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen;
    • Aufnahme der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung implementierten Software;
    • Funktionsprüfung ausgewählter Kontrollen zur Datenqualitätssicherung;
    • Durchsicht der Angaben zum GRI G3-Content Index im Hinblick auf die Übereinstimmung zu den Angaben im Bericht sowie hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit;
    • Analytische Beurteilung von Nachhaltigkeitsdaten.
Wesentliche Feststellungen und Urteile
  • Wesentliche Feststellungen und Urteile

    Feststellungen hinsichtlich des AA1000 AccountAbility Prinzips „Inclusivity“:

    • Interne und externe Stakeholder werden im Rahmen unterschiedlicher Dialogformate in die Diskussion aktueller Themen einbezogen.
    • Überregionale Stakeholderdialoge werden auf Konzernebene durch das zentrale CR-Management und die verantwortlichen Fachabteilungen, regionale Stakeholderdialoge durch die operativen Konzerngesellschaften organisiert und gesteuert. Gemäß den intern eingeführten Regeln der Zusammenarbeit erfolgt eine Koordination durch das zentrale CR-Management, wenn konzernübergreifende Sachverhalte vorliegen.
    • Zwischen den verantwortlichen Fachabteilungen und dem zentralen CR-Management ist ein regelmäßiger Austausch etabliert.
    • Zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit wesentlicher Konzerngesellschaften insbesondere zur transparenten Einbeziehung von Stakeholdern wurde ein Workstream "Stakeholder-Management" in 2012 aufgesetzt, der in 2013 abgeschlossen sein soll.

    Feststellungen hinsichtlich des AA1000 AccountAbility Prinzips „Materiality“:

    • Im Rahmen des sog. Themenradars werden die Anliegen und Erwartungen der Stakeholder aufgenommen und bewertet.
    • Dieser Themenradar ist Teil der Materialitätsanalyse, die jährlich stattfindet und durch die die seit 2006 eingeführten Handlungsfelder einer rollierenden Bewertung unterzogen und ggf. neue Themen aufgenommen werden.
    • Die Ergebnisse dieser Analyse fließen systematisch - inhaltlich und strukturell - in das CR-Management, in einzelne CR-Projekte und in die CR-Berichterstattung ein.

    Feststellungen hinsichtlich des AA1000 AccountAbility Prinzips „Responsiveness“:

    • Die Kommunikation mit wesentlichen Stakeholdern erfolgt umfassend über verschiedene Kommunikationswege und ist thematisch ausgewogen.
    • Die Reaktionsprozesse sind im Konzern abgestimmt.

    Auf der Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die von der Gesellschaft eingerichteten Systeme und Prozesse nicht dazu geeignet sind, die AA1000 AccountAbility Prinzipien "Inclusivity", "Materiality" und "Responsiveness" in allen wesentlichen Belangen zu beachten.

    Weiterhin sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien der Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3 (S. 7 bis 17) der GRI erstellt worden sind.

    Empfehlungen

    Ohne die oben dargestellten Urteile unserer Prüfung einzuschränken, sprechen wir folgende Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements und der CR-Berichterstattung aus:

    • Fortführung des Workstreams "Stakeholder-Management" zur Verfestigung der Zusammenarbeit wesentlicher Konzerngesellschaften zur Stakeholder-Beteiligung
    • Weitere Verbesserung der Datenerhebung und der Kontrollumgebung bei einzelnen Tochtergesellschaften sowie unter dem Blickwinkel der neuen Konzernorganisation zur Erzeugung Sicherstellung der Datenkonsistenz in allen Systemen und Berichtswegen
    • Weitere Vertiefung der Anwendung der neuen Software zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen Gesellschaften und die entsprechende Fortführung der Prozessdokumentation

    Berlin, 20. März 2013

    PricewaterhouseCoopers
    Aktiengesellschaft
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Michael Werner ppa. Juliane von Clausbruch

     

    "Gewisse Sicherheit (moderate assurance)" im Sinne des AA1000AS (2008) ist gleich bedeutend mit "begrenzte Sicherheit (limited assurance)" gemäß ISAE 3000.
    "Hohe Sicherheit (high assurance)" im Sinne des AA1000AS (2008) ist gleich bedeutend mit "hinreichende Sicherheit (reasonable assurance)" gemäß ISAE 3000.