Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeit eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass in allen wesentlichen Belangen
- die von der Gesellschaft eingerichteten Systeme und Prozesse nicht dazu geeignet sind, die AA1000 AccountAbility Prinzipien "Inclusivity", "Materiality" und "Responsiveness" zu beachten, oder
- die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien der Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3 (S. 7 bis 17) der GRI erstellt worden sind.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, auf Basis der Ergebnisse unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements und der CR-Berichterstattung auszusprechen.
Die von der Gesellschaft ausgewählten und durch uns beurteilten Nachhaltigkeitsinformationen auf den Webseiten zur Onlineversion des CR-Berichts sind mit dem Zusatz „Reviewed 2012“ gekennzeichnet. Unser Prüfungsauftrag erstreckt sich auf die deutsche Fassung der CR-Berichterstattung. Daten, auf die aus diesen Webseiten heraus verwiesen oder verlinkt wird, waren nicht Gegenstand unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des AA1000 Assurance Standard (AA1000AS) 2008 und unter ergänzender Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 vorgenommen.
Diese Standards erfordern, dass wir die Berufspflichten einhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so planen und durchführen, dass wir unsere Beurteilungen mit einer gewissen Sicherheiti abgeben können, dem Grad an Sicherheit, der von der RWE AG nachgefragt wurde. Wir sind unabhängig im Sinne des Abschnitts 3.2 des AA1000AS (2008). Aufgrund unserer Fachkenntnisse und Erfahrungen mit der Beurteilung von nicht-finanziellen Angaben, Nachhaltigkeitsmanagement und sozialen und ökologischen Themen verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen zur Durchführung dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheiti sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hohen Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Wir haben Prüfungshandlungen auf Ebene der Konzernzentrale RWE AG, Essen, sowie Vor-Ort-Prüfungen insbesondere bei RWE Deutschland AG, Essen, VSE AG, Saarbrücken, ELMÜ-EMÁSZ und Sinergy, Budapest (Ungarn), und RWE npower, Swindon (UK), durchgeführt.
Im Zusammenhang mit der Beachtung der AA1000 AccountAbility Prinzipien haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Gewinnung eines grundsätzlichen Verständnisses der Anwendung der AA1000 Prinzipien durch Befragung von für das Stakeholder-Management verantwortlichen Ansprechpartnern auf Ebene der Konzernzentrale sowie bei ausgewählten Standorten;
- Stichprobenhafter Nachvollzug der Dokumentation zu den Stakeholderdialogen, der weiteren Kommunikation mit den Stakeholdern sowie der Beurteilungen für die jeweiligen Gesellschaften der RWE AG;
- Nachvollzug der Dokumentation zur Ermittlung und Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen und zur Umsetzung der CR-Handlungsfelder;
- Einholen von Nachweisen zu stichprobenhaft ausgewählten Projekten mit Bezug zu Nachhaltigkeit und Stakeholder-Management, die die Einhaltung der AA1000-AccountAbility-Prinzipien belegen.
Im Zusammenhang mit den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Befragungen von für das Reporting von Nachhaltigkeitsinformationen zuständigen Mitarbeitern;
- Aufnahme der Verfahren zur Erfassung, Berechnung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen;
- Aufnahme der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung implementierten Software;
- Funktionsprüfung ausgewählter Kontrollen zur Datenqualitätssicherung;
- Durchsicht der Angaben zum GRI G3-Content Index im Hinblick auf die Übereinstimmung zu den Angaben im Bericht sowie hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit;
- Analytische Beurteilung von Nachhaltigkeitsdaten.