Pedelec & Co. – Alles E-Bikes oder was?

Elektrofahrräder: Der kleine Unterschied
Rein äußerlich sind Elektrofahrräder von normalen Fahrrädern kaum zu unterscheiden. Der Elektromotor, der das Fahrrad antreibt, ist dezent im Vorder- oder Hinterrad oder im Tretlager verbaut. Die Energie-Versorgung des Elektromotors übernimmt ein Akku, der bei vielen Modellen unter dem Gepäckträger angebracht ist. Außerdem muß ein Elektrofahrrad über Sensoren und Steuerungselemente sowie einen besonders stabilen Rahmen verfügen.

Die Begriffe E-Bike und Pedelec definiert der Zweirad-Industrie-Verband e.V. wie folgt:

  • E-Bike: Alle Elektrofahrräder, unabhängig davon, ob der Motor das Treten nur unterstützt oder das Fahrzeug auch ausschließlich vom Motor angetrieben werden kann.
  • Pedelec: Unterstützung des Motors erfolgt nur, wenn pedaliert wird (Kraft- oder Tretsensor erforderlich).

Pedelecs: Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung

Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt der elektrische Hilfsantrieb lediglich die Tretbewegungen des Fahrers. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der Zusatzantrieb ab. Man kann das Elektrofahrrad aber auch ganz ohne elektrische Unterstützung fahren. Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung. Zu dieser Gruppe zählen auch die RWE E-Bikes. www.rwe-ebikesontour.de

Typische Merkmale:

  • Elektro-Unterstützung bis 25 km/h
  • Automatische Unterstützung nur beim Treten (kein Gasgriff)
  • Mittlere Leistung des Motors 250 Watt
  • Keine Helm-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht in den EU-Ländern
  • Keine Altersbeschränkung

Das RWE E-Bike ist ein Diamant Urbari Deluxe+. Zulassungsfreies Pedelecsystem bei 25 km/h. 


S-Pedelecs (Schnelle Pedelecs): Fahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung

Für flotte Fahrer gibt es die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt. Der Elektromotor unterstützt wie bei einem normalen Pedelec nur bei Tretbewegung durch den Fahrer. Allerdings schaltet sich bei einem S-Pedelec die Motorunterstützung erst bei 45 km/h ab. S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge, sie benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Während der Fahrt ist ein geeigneter Schutzhelm zu tragen.

Typische Merkmale:

  • Elektrounterstützung bis 45 km/h
  • Automatische Unterstützung nur beim Treten (kein Gasgriff)
  • Mittlere Leistung des Motors über 250 Watt
  • Je nach EU-Land unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen

Quellen der o.g.Infos:
Zweirad-Industrie-Verband e.V., 21.03.2012
ADFC-Pedelec-Informationen 8/2010 und diverse weitere Quellen
http://www.adfc.de/pedelecs/elektrorad-typen/elektrorad-typen


E-Roller oder E-Scooter: Reiner Elektroantrieb, ohne Tretunterstützung

Zoom ©RWENeben elektrischen Fahrrädern wächst auch das Angebot an Motorrollern mit Elektromotor. Bei einem E-Roller oder E-Scooter unterstützt der Motor rein elektrisch. Die Steuerung erfolgt durch einen Gasgriff wie bei einem Motorrad. Pedale sind bei diesen Fahrzeugen in der Regel nicht mehr vorhanden. Besonders für den Stadtverkehr sind die E-Scooter mit 45 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit und etwa 50 Kilometer Reichweite gedacht.

Weitere Infos siehe Pressemeldung der RWE Effizienz