Mülheim-Kärlich, 17. Juni 2005, RWE Power
Die RWE Power AG hat beim Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz einen atomrechtlichen Antrag zur Änderung und Ergänzung der bereits am 16. Juli 2004 erteilten Stilllegungsgenehmigung gestellt. Die bisher vorliegende Stilllegungsgenehmigung beinhaltet den ersten Abschnitt zum Abbau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, der im Wesentlichen die Stilllegung der Anlage und den Rückbau erster kontaminierter Komponenten vorsieht. Mit dem neuen Antrag soll der Abbauumfang auch auf weitere Anlagenteile ausgeweitet und die Arbeitsweisen aufgrund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. mehr