Allgemeine Informationen
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer/innen der Jahrgänge 2001 und älter für den 10-Kilometer-Lauf sowie alle Teilnehmer/innen der Jahrgänge 1995 und älter für den Halbmarathon. Eine Teilnahme ist nur mit der offiziellen Startnummer des RWE-Powerlaufs möglich. Das Zeitlimit für den Halbmarathon beträgt 3 Stunden, für den 10-Kilometer-Lauf Lauf 1,5 Stunden.
Zeitmessung
Für alle Teilnehmer, die bei Ihrer Anmeldung keine ChampionChip Nummer angegeben haben, ist ein Leihchip vorgesehen. Diesen erhalten Sie mit Ihrer Startnummer in der Startnummernausgabe.
Bevor Sie Ihre Startnummer und den Leihchip abholen, ist es notwendig, dass Sie sich einen Bon für den Chip an den dafür vorgesehenen Kassen kaufen. Hier zahlen Sie 31 Euro. Von den 31 Euro sind 25 Euro Pfand, die Sie zurückbekommen, wenn Sie nach dem Lauf den Leihchip zurückgeben. 6 Euro werden als Leihgebühr angesetzt. Geben Sie den Chip nicht zurück, geht dieser in Ihren Besitz über und kann weltweit eingesetzt werden.
Es werden nur Chips zurück genommen, die auch beim RWE Power-Lauf entliehen wurden.
Wenn Sie einen Leihchip beim RWE Power-Lauf benutzt haben, können Sie diesen bis 14:00 Uhr an der Bonkasse im Zielbereich wieder abgeben.
Startnummer
Die Startnummer erhalten Sie am Sonntag, 19. Juni 2011, ab 7:00 Uhr, sowie am Samstag, 18. Juni 2011 von 14:00-17:00 Uhr in der Startnummernausgabe vor Ort. Die Startnummer ist nicht übertragbar.
Zeitplanung
Bitte sehen Sie bei ihrer Zeitplanung ein ausreichendes Zeitfenster für den Bus Shuttle bei der Anreise, sowie Abholung der Startunterlagen und gegebenenfalls Leihchip vor.
Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von der RWE AG oder den Genehmigungsbehörden übernommen. Dieses gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und sonstige Gegenstände. Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Rücktrittsversicherung
Eine Rücktrittsversicherung kann gegen 2,50 Euro Gebühr zusätzlich abgeschlossen werden. Versichert sind nur Krankheit, Unfall und Tod. Nicht versichert ist der Verzicht aus persönlichen Gründen. Abbuchungsbeleg über den Organisationsbeitrag und ein ärztliches Attest sind bis spätestens 19. Juni 2011 (Poststempel) beim Veranstalter einzureichen. Nach dem 19. Juni 2011 ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

