Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)
Soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, müssen Auftragnehmer bei Tätigkeiten in RWE-Betriebsstätten, an/in RWE-Anlagen oder auf RWE-Bau- und Montagestellen über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen.
Ein AMS wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind.
Zurzeit kann Auftragnehmern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht über ein zertifiziertes AMS verfügen, eine Übergangsfrist zur Einführung eingeräumt werden Bitte beachten Sie, dass diese Übergangsfrist zum 31.12.2012 endet. Kann diese Frist nicht eingehalten werden ist eine Abstimmung mit und herbeizuführen.
Als Nachweis werden alle allgemein anerkannten Zertifizierungsverfahren (AMS) akzeptiert.



