Ergänzende Bedingungen des TÜV

20. Dezember 2010

Dank der guten Kontakte unseres Ausbilders Markus Weidenbach zu Markus Schäfer, dem Prüfstellenleiter der Technischen Prüfstelle (TP) Mayen, wurden wir auf kleinere Bedingungen aufmerksam gemacht, die für die spätere Zulassung durch den TÜV zu erfüllen sind. Diese sind in der Regelung "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der batteriebetriebenen Elektro-Fahrzeuge hinsichtlich der speziellen Anforderungen an die Bauweise, die Betriebssicherheit und die Wasserstoffemission" festgehalten.

Dabei wurde uns schnell klar, dass noch jede Menge Arbeit vor uns liegt, bis unsere Heinkel Kabine den Ansprüchen des TÜV genügen wird.

So müssen wir vor allem noch kleine Änderungen vornehmen, die die Anforderungen an die Bauweise des Fahrzeugs betreffen. Folgende Arbeiten stehen weit oben auf der To-do-Liste:

  • Die Antriebsbatterie und das Antriebsnetz müssen durch richtig bemessene Sicherungen und Schutzschalter geschützt sein.
  • Das Fahrzeug darf sich auf keinen Fall selbst fortbewegen können, wenn es mit einem Energieversorgungsnetz oder einem externen Ladegerät verbunden ist.
  • Mit den Teilen, die beim Laden der Batterie mit Hilfe einer externen Stromquelle verwendet werden, muss der Ladestrom bei einer Abtrennung unterbrochen werden können, ohne dass eine Beschädigung auftritt.
  • Zusätzlich müssen alle freiliegenden leitenden Teile während des Ladens mit einem Schutzleiter elektrisch verbunden sein.
  • Das Einschalten des Fahrzeugs muss mit Hilfe des Schlüsselschalters erfolgen. Dabei darf es nicht möglich sein, den Schlüssel in einer Stellung zu entfernen, in der das Antriebssystem eingeschaltet ist oder aktives Fahren ermöglicht wird.
  • Dem Fahrzeugführer muss zumindest kurzzeitig angezeigt werden, ob das Fahrzeug auf den Fahrzustand "aktiver Fahrbetrieb möglich" eingestellt ist.
  • Ist durch den Betrieb der Kabine der Ladezustand der Batterie so weit reduziert , dass der vom Hersteller festgelegte Mindestwert erreicht ist, muss der Benutzer sofort und automatisch darauf hingewiesen werden. Denn wenn das Fahrzeug nicht mehr über genügend Energie verfügt, muss genügend Zeit vorgesehen sein, um das Fahrzeug mit eigener Kraft zumindest aus dem Verkehrsbereich in einen ruhigeren Bereich führen zu können.

Schon die obige Liste hält sicher noch einige Überraschungen für uns bereit und doch ist sie nur ein kleiner Ausschnitt der Bedingungen, denen wir in den nächsten Wochen noch gerecht werden müssen. Sie sind es auch, die die Arbeiten um einige Wochen verlängern werden. Denn es bleibt noch einiges zu tun, bis wir tatsächlich alle Anforderungen erfüllt haben werden und mit der Heinkel Kabine dann endlich die Straßen unsicher machen dürfen.