Erläuterungen
In der Tabelle sind dargestellt:
- spontane Minder- und Ausfallleistungen je Block (aktuellste zuerst) bezogen auf RWE Power-eigene Erzeugungsleistung der Primärenergien Braunkohle, Kernenergie, Gas, Steinkohle, sofern Minder- oder Ausfallleistung jeweils >= 100 MW,
- die Summe der Ausfall- und Minderleistungen sonstiger Primärenergien (z.B. Wasser, Müll) mit jeweils Minderleistung >= 100 MW sowie
- die Summe der Ausfälle und Minderleistungen mit jeweils Minderleistung >= 100MW aus Bezugsverträgen oder Minderheitsbeteiligungen. (Vertragliche Bezugsleistung der E.ON-RuhrEnergie GmbH ist in unseren Darstellungen nicht enthalten).
Für Kernkraftwerke im Portfolio der RWE Power erfolgt bei der Angabe zur Hauptursache der Minder- oder Ausfallleistung eine Einordnung in vier Kategorien: Revision, Kühlwassermenge/Außentemperatur, Netzmaßnahmen und Sonstiges.
Bei ungeplanten Leistungsabsenkungen, deren Ursache auf Ereignisse innerhalb der Anlage zurückzuführen ist, ist gemäß der Atomrechtlichen Meldeverordnung (AtSMV) grundsätzlich eine etwaige Meldepflicht durch den Betreiber zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zunächst der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für diesen Vorgang räumt der Gesetzgeber eine Frist von bis zu fünf Werktagen ein. Daher entnehmen Sie bitte genauere Angabe zur Hauptursache, die zunächst als „Sonstiges“ angegeben wird, den in der Rubrik "Betriebsinformationen" nachträglich veröffentlichten Meldungen.
Zu den Summenpositionen in der Tabelle gibt es keinen Ausweis der Schadensursache und des Beginns. Weiterhin werden bei den nur vertraglich oder im Rahmen von Beteiligungen gesicherten Leistungen keine Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Minder- oder Ausfallleistung gemacht.
Zusätzlich aufgeführt werden die Primärenergie des jeweiligen Kraftwerksblockes sowie die Hauptursache, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Minder- oder Ausfallleistung.
Die Angabe zur Hauptursache entspricht der Einordnung einer Nichtbeanspruchbarkeit eines Kraftwerksblockes in eine der folgenden Kategorien: Revision, Kessel, Turbine/Generator, Kondensator/Kühlsystem, Brennstoffversorgung, Kühlwassermenge/Außentemperatur, Netzmaßnahmen, sonstige Maßnahmen.
Alle Angaben zur Schadensursache und –dauer werden nach bestem Wissen zeitnah zum Ereignis schnellst möglich veröffentlicht und gemäß dem Erkenntniszugewinn fortlaufend aktualisiert.
Geplante Minder- und Ausfallleistungen (z.B. Revisionen) stehen unter dem Link „Revisionslisten“ in einer mindestens einmal monatlich aktualisierten tabellarischen Übersicht für das laufende sowie das Folgejahr zum Download bereit. Aktuelle Informationen zu Änderungen dieser geplanten Maßnahmen veröffentlicht RWE Power jeweils zeitnah auf der Transparenzplattform der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEX.
Im Diagramm „Brennstoff-aggregierte Leistung“ wird die gesamte beanspruchbare bzw. nicht beanspruchbare Leistung der RWE Power-Kraftwerke dargestellt. Diese Darstellung basiert auf allen Minderleistungsereignissen (auch mit jeweils < 100 MW Minderleistung) und ist analog zur tabellarischen Darstellung gruppiert.
Die Informationen zur Beanspruchbarkeit des RWE-Power-Kraftwerksparks werden viertelstündlich aktualisiert. Sobald eine Minder- oder Ausfallleistung beendet ist, entfällt die Anzeige mit der nächsten Aktualisierung. In besonderen Gefahrensituationen haben die Anlagen- und Betriebssicherheit Vorrang vor der zeitnahen Veröffentlichung der Beanspruchbarkeitsdaten.
Alle Angaben zur Beanspruchbarkeit von Kraftwerksleistung der RWE Power erfolgen ohne Gewähr insbesondere im Hinblick auf technisch bedingte Übertragungs- und Anzeigefehler. Dies beinhaltet die eventuelle Nichtverfügbarkeit der Anzeige durch Wartungsarbeiten oder Ausfälle der Internetserver, der Datenübertragungsstrecken oder anderer erforderlicher IT-Komponenten. Die optische Darstellung der Online-Anzeige ist u.a. abhängig vom Endgerät des jeweiligen Internet-Nutzers und erhebt somit ebenfalls keinen Anspruch auf Einheitlichkeit.
RWE Power Aktiengesellschaft, Essen und Köln („RWE Power“), übernimmt keine Gewähr in Bezug auf Qualität, Richtigkeit, jederzeitige Aktualität und Nutzbarkeit der freiwillig bereitgestellten Informationen. RWE Power behält sich vor, ihre Informationen über Kraftwerksdaten jederzeit zu verändern, zu löschen oder deren Veröffentlichung einzustellen.
Die Abgabe der Informationen erfolgt konform zur REMIT-Verordnung der EU vom 08.12.2011 freiwillig und im Hinblick auf ggf. bestehende Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Veränderung der Informationen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RWE Power nicht gestattet. Die Verwendung der Informationen im Rahmen geschäftlicher oder privater finanzieller Entscheidungen ist unzulässig. Werden die Informationen gleichwohl zu diesem Zweck verwendet, so geschieht dies auf eigenes Risiko.
Durch Abgabe und Lektüre bzw. Verwendung der Informationen kommt weder ein Vertrag noch eine einseitige Garantie zustande. Auch ist die Abgabe der Informationen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zum Erwerb von Wirtschaftsdaten, keine Anlagenberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Waren, Derivaten oder (anderen) Finanzinstrumenten.
Eine Haftung von RWE Power für Sach- und Vermögensschäden, die aus einer Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen von RWE Power resultieren, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass RWE Power bzw. ihren Mitarbeitern oder Auftragnehmern in Bezug auf die Schadensverursachung Vorsatz zur Last fällt.
Die Informationen und dieser rechtliche Hinweis werden auf Basis deutschen Rechts unter Ausschluss des Kollisionsrechts abgegeben. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Ansprüche aus diesem Hinweis ist Essen.
