Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zehn von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 („MitbestG“) gewählt werden.
Im Jahr 2012 trat der Aufsichtsrat viermal zusammen. Von den insgesamt 20 Mitgliedern des Gremiums nahmen 18 an allen Sitzungen und zwei an drei Sitzungen teil. Die Präsenz lag damit bei durchschnittlich 97,5 %.
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, 18. April 2013 (PDF | 0.5 MB)
Bericht des Aufsichtsrats 2012 (PDF | 135 KB)