Fragen und Antworten

rund um den RWE-Pensionsfonds

 

1. Was ist ein Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds ist ein Instrument zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Dabei handelt es sich um einen eigenständigen Weg zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Einrichtung und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2. Verändert sich die Höhe meiner Betriebsrente?

Nein, die Zusage Ihres ehemaligen Arbeitgebers hinsichtlich der Höhe der Betriebsrente bleibt unverändert, sie wird künftig nur durch die RWE Pensionsfonds AG ausgezahlt. Somit entsteht für Sie kein wirtschaftlicher Nachteil. Deshalb darf Ihr ehemaliger Arbeitgeber die Überführung ohne Zustimmung der Pensionäre vornehmen. Ihre Pension wird weiterhin zum gewohnten Termin auf Ihrem Konto eingehen.

3. Soweit ich gehört habe, muss ich als Pensionär meine Betriebsrente aufgrund der Auslagerung künftig versteuern. Stimmt das?

Grundsätzlich war Ihre Betriebsrente auch bisher schon einkommensteuerpflichtig. Verändert hat sich lediglich Folgendes: Bisher hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber ab einer gewissen Leistungshöhe Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von den monatlichen Rentenzahlungen einbehalten. Das dürfen Einrichtungen wie der Pensionsfonds laut Gesetz nicht. Also erhalten Sie Ihre Betriebsrente künftig brutto, das heißt inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Regel sind seit dem Steuerjahr 2005 alle Rentner verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Dieses ermittelt die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern auf Grundlage der von Ihnen angegebenen und nachgewiesenen Einkünfte.

4. Gibt es dabei Unterstützung vom Pensionsfonds?

Ja, um Sie zu unterstützen, stellt Ihnen der RWE Pensionsfonds unaufgefordert jährlich eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie detaillierte Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare.

5. Ich brauche laut Finanzamt keine Steuererklärung abgeben. Ändert sich für mich etwas?

Nein. Wenn das Finanzamt Sie von der Steuererklärungspflicht freigestellt hat, gilt das auch für die Pension, die Sie vom Pensionsfonds erhalten. Der Grund: Die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte verändert sich durch die Überführung auf den Pensionsfonds nicht. Allerdings sollten Sie Ihrem Finanzamt vorsorglich mitteilen, dass Ihre Betriebsrente künftig vom RWE Pensionsfonds ausgezahlt wird.

6. Kann ich mich weiter darauf verlassen, dass meine Betriebsrente sicher ist?

Ja, Ihre Rente ist nach der Übertragung auf den Pensionsfonds so sicher wie vorher. Der Pensionsfonds arbeitet nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt: Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat die aktuellen Pensionsverpflichtungen bei Übertragung auf die RWE Pensionsfonds AG mit entsprechendem Vermögen unterlegt. Daneben haftet der ehemalige Arbeitgeber weiter für die Erfüllung der übertragenen Betriebsrentenansprüche. Die Betriebsrenten bleiben darüber hinaus weiterhin durch die gesetzliche Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Der Pensionsfonds unterliegt zudem der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

7. Befürchtet mein ehemaliger Arbeitgeber, Betriebsrenten künftig nicht auszahlen zu können?

Nein, Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat keinerlei Befürchtungen, die Betriebsrenten künftig nicht zahlen zu können. Durch die Auslagerung wird er rechtlich nicht von der Verpflichtung befreit, für die Pensionsverpflichtungen einzustehen. Mit der Auslagerung ordnet die Arbeitgebergesellschaft den Pensionsverpflichtungen lediglich die Finanzmittel eindeutig zu. Hinzu kommt für die Pensionsempfänger ein ergänzender Insolvenzschutz, der über die gesetzliche Insolvenzsicherung hinausgeht.

8. Werden die Betriebsrenten auch weiterhin angepasst?

Ja, die Betriebsrenten werden weiterhin – wie bisher auch – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bzw. der vertraglichen Regelungen angepasst.

9. Wer zahlt meine betriebliche Altersversorgung aus?

Ihr Rechtsanspruch auf Zahlung Ihrer Betriebsrente richtet sich künftig gegen die RWE Pensionsfonds AG. Die auszahlende Stelle ist dann die RWE Service GmbH (ehemals RWE Systems AG) als Funktionsausgliederungspartner der RWE Pensionsfonds AG. Bei der RWE Service GmbH erreichen Sie auch Ihre Ansprechpartner zu Einzelfragen.

Die Pensionen werden weiterhin entsprechend den Zusagen zu den üblichen Terminen auf die von Ihnen angegebenen Konten ausgezahlt.

10. Entstehen für mich Nachteile oder geht das zu meinen Lasten? Gibt es Ausgleichszahlungen?

Nein, durch die Auslagerung auf den Pensionsfonds entstehen Ihnen keine Nachteile. Insofern besteht für Ihren ehemaligen Arbeitgeber kein Grund zu Ausgleichszahlungen wie zum Beispiel der Übernahme von Steuerberatungskosten. Noch ein Tipp: Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern sind angehalten, Ihnen bei Fragen zum Ausfüllen der Steuerkerklärungsvordrucke behilflich zu sein.

11. Hat die Einführung eines Pensionsfonds Auswirkungen auf die Höhe meiner bestehenden Zusage auf betriebliche Altersvorsorge?

Nein, Ihre Arbeitgebergesellschaft modifiziert ausschließlich die Durchführung der Versorgungszusagen, nicht aber deren Inhalt! Durch die Einführung eines Pensionsfonds werden die gegebenen Pensionszusagen mit Kapital gedeckt. Hieraus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Höhe der Pensionszusagen.

12. Welche Vorteile hat die Einführung des Pensionsfonds für die Pensionäre?

Für Sie als Pensionär ergibt sich aus der unwiderruflich vorgenommenen Kapitaldeckung eine ergänzende Insolvenzsicherung. Außerdem ergibt sich ein Sicherheitsgewinn durch die Beaufsichtigung des Pensionsfonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

13. Sind auch die RWE-Vorstandsmitglieder von dieser Neuregelung betroffen?

Ja.

14. Kann RWE die Einführung eines Pensionsfonds wieder rückgängig machen?

Nein, die Einführung des Pensionsfonds kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Grund: Das eingebrachte Kapital ist zweckgebunden und darf nur zur Deckung der zugeordneten Pensionsverpflichtungen verwendet werden.

15. Ist der Pensionsfonds insolvenzgeschützt?

Ja, der Pensionsfonds ist insolvenzgeschützt. Das Vermögen ist zweckgebunden und damit vor Insolvenz geschützt. Darüber hinaus besteht die Absicherung der Pensionsverpflichtungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) im gesetzlich festgelegten Umfang fort. Zudem haftet neben der RWE Pensionsfonds AG auch Ihr ehemaliger Arbeitgeber für die Erfüllung der Pensionszusage. Insofern führt die Einrichtung des Pensionsfonds sogar zu einem ergänzenden Insolvenzschutz.

16. Unterliegt der Pensionsfonds einer staatlichen Kontrolle?

Ja, der Pensionsfonds wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.

17. Was passiert bei einer Insolvenz oder Übernahme der RWE AG? Oder einer der Konzerngesellschaften?

Auch in diesen Fällen gilt: Das in den Pensionsfonds eingebrachte Kapital ist zweckgebunden und darf entsprechend der gesetzlichen Regelungen nur zur Deckung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden. Für andere Zwecke können die Mittel nicht herangezogen werden. Daran würde auch eine Übernahme der RWE AG nichts ändern. Im Insolvenzfall Ihres ehemaligen Arbeitgebers steht der Pensionsfonds mit seinem Vermögen sowie der Pensions-Sicherungs-Verein für die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen ein.

18. Wer haftet für Unterdeckungen?

Ihr ehemaliger Arbeitgeber steht für Unterdeckungen des Pensionsfonds ein – das ist gesetzlich garantiert.

19. Haftet der Arbeitgeber für den Fall, dass der Pensionsfonds nicht mehr in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen?

Ja, der ehemalige Arbeitgeber haften in jedem Fall für die Erfüllung der Pensionszusagen – das ist gesetzlich garantiert.

20. Die Pensionsverpflichtungen auszulagern macht nur dann Sinn, wenn extern entweder höhere Renditen oder geringere Vermögensschwankungen erwartet werden können. Trifft eines der beiden Argumente auf diese Auslagerung zu?

Beide Argumente stehen nicht im Vordergrund. Das primäre Ziel lautet: mehr Transparenz für Kapitalmarktteilnehmer hinsichtlich der sachlichen Zuordnung der freien Finanzmittel.

21. Welche Risiken entstehen für Pensionäre durch die Auslagerung auf den Pensionsfonds?

Es entstehen keine Risiken für Pensionäre.

22. Profitieren Pensionäre von möglichen Überschüssen, die der Pensionsfonds erwirtschaftet?

Nein. Die Höhe der Betriebsrenten ergibt sich aus der zugrunde liegenden Zusage und ist nicht vom Anlageerfolg oder -misserfolg abhängig. Gleiches gilt auch für die Anpassungen der Renten, die weiterhin – wie bisher – im Rahmen der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Regelungen vorgenommen werden.

23. Ist die Auslagerung mit dem Betriebsrat / den Pensionärsvereinigungen abgestimmt?

Der Betriebsrat und die Pensionärsvereinigungen sind über die Auslagerung informiert und in den Prozess eingebunden worden.

24. Ich bin mit der Auslagerung nicht einverstanden. Muss ich als Pensionär etwa nicht zustimmen?

Eine Zustimmung der Pensionäre ist nicht erforderlich. Denn die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen wirkt sich nicht auf die Höhe der Pensionszusagen aus. Da für Sie kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht, kann ihr ehemaliger Arbeitgeber die Auslagerung auf einen Pensionsfonds ohne Ihre Zustimmung vornehmen. Hinsichtlich der Art der Finanzierung Ihrer Zusage hat der Arbeitgeber laut Gesetz das Recht, die für ihn günstigste Finanzierungsmöglichkeit zu wählen.

25. Ich bin nicht bereit, dieses zu meinen Lasten gehende Geschäft zu akzeptieren. Wo kann ich Widerspruch gegen die Auslagerung meiner Rentenansprüche einlegen? Wie kann ich mich wehren?

Die Auslagerung geht nicht zu Ihren Lasten. Deshalb können Sie keinen Widerspruch einlegen. Es ist im Gegenteil so, dass der eingerichtete Pensionsfonds Vorteile hat, nämlich eine Kapitaldeckung sowie eine erweiterte Absicherung gegen Insolvenz des Arbeitgebers.

26. Wer ist Vorstand der RWE Pensionsfonds AG?

Dr. Markus Coenen, Leiter Finanzen RWE AG – Vorstandsvorsitzender
Dr. Manfred Döss, Leiter Recht / Organangelegenheiten Konzern
Fred Riedel, Leiter Rechnungswesen Konzern
Dr. Reiner Schwinger, Leiter Retirement Solutions Deutschland bei Towers Watson

27. Wer ist Aufsichtsrat der RWE Pensionsfonds AG?

Dr. Rolf Pohlig, Finanzvorstand der RWE AG
Alwin Fitting, Personalvorstand der RWE AG
Antonius Voß, Finanzvorstand der RWE Power AG