RWE AG: Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR - RWE führt Wertberichtigung durch

Essen, 28. Januar 2014 Diese Presseinformation ist mehr als zwei Jahre alt

Die RWE AG ist gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 36) verpflichtet, regelmäßig und auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen vorzunehmen. Für den Jahresabschluss 2013 hat RWE gegenüber dem Zwischenabschluss zum 30. September 2013 konzernweit einen zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf in Höhe von ca. 3,3 Mrd. EUR identifiziert.

Die Wertberichtigungen sind in Höhe von ca. 2,9 Mrd. EUR dem Segment „Konventionelle Stromerzeugung“ zuzuordnen und auf die sich weiter verschlechternde Ertragslage im kontinental-europäischen Kraftwerkssektor zurückzuführen. Im Übrigen ergibt sich der Wertberichtigungsbedarf aus dem Segment Erneuerbare Energien und dem Beteiligungsbereich.

Die Wertberichtigungen mindern das neutrale Ergebnis und damit auch das Nettoergebnis des RWE-Konzerns. Sie haben dagegen keine Auswirkungen auf das EBITDA, das betriebliche Ergebnis und das nachhaltige Nettoergebnis. Sie sind überdies nicht zahlungswirksam.



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