RWE AG: Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR - Vollzug des Dea-Verkaufs von Entscheidung der DECC nicht beeinflusst

Essen, 01. März 2015 Diese Presseinformation ist mehr als zwei Jahre alt

Das britische Energieministerium (DECC) hat gestern mitgeteilt, den
beantragten Letter of Comfort für den Kontrollwechsel des UK Geschäfts der
RWE Dea nicht erteilen zu wollen. Auf der Grundlage der im Januar
abgeschlossenen Verträge mit der LetterOne-Gruppe hat dies jedoch keine
Auswirkungen auf den Vollzug der Transaktion am 02. März 2015. Die Verträge
sehen eine Übertragung der RWE Dea als Ganzes einschließlich des UK
Geschäfts vor. Nur wenn innerhalb des ersten Jahres nach dem Vollzug die EU
oder die USA Sanktionen gegen die LetterOne oder deren Eigner verhängen
sollten, ist RWE zum Rückerwerb des UK Geschäfts verpflichtet.



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