Unser externe Ansprechpartner, die Kanzlei Simmons & Simmons LL.P., unterstützt den RWE-Konzern und seine Mitarbeitenden bei der Einhaltung des RWE-Verhaltenskodex sowie unserer Menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Nicht nur Mitarbeitende können diese Anlaufstelle kontaktieren, sondern auch Dritte, etwa Lieferanten oder anderen Geschäftspartner:innen, steht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum/zur externen Ansprechpartner:in offen. Wenn Sie Verstöße gegen Menschenrechte oder unseren internen Verhaltenskodex feststellen (wie z. B. Diskriminierung, Arbeitssicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, etc.), können Sie den/die externe:n Ansprechpartner:in kontaktieren.
Die erhaltenen Informationen gehen zusammengefasst an den Chief Human Rights Officer der RWE AG. Er entscheidet, wie mit dem Hinweis verfahren wird. Üblicherweise werden die übermittelten Sachverhalte überprüft und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um etwaige Missstände zu beseitigen. Natürlich wird der/die externe Ansprechpartner:in den Namen sowie die Kontaktdaten des Anrufenden vertraulich behandeln und im Regelfall nur nach Rücksprache mit dem/der Anrufer:in an das Unternehmen weitergeben. Grundsätzlich muss der/die Hinweisgeber:in keine Sanktionen wegen der Weitergabe von Informationen befürchten, sofern diese nicht bewusst oder gar gewollt unwahr sind.