Um eventuelle Zweifel an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern in Entschädigungsfragen auszuräumen und insoweit nach und nach eine Vertrauensbasis zu schaffen, hat der Braunkohlenausschuss die Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich, die Anrufungsstelle Pier sowie die Anrufungsstelle Manheim eingerichtet.
Die jeweilige Anrufungsstelle hat die Aufgabe, bei vorgetragenen Zweifeln an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern die sachgerechte Anwendung der Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 sowie die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vom 06.07.2010 und der jeweiligen ortsspezifischen Regelung zu prüfen.
Bei nicht sachgerechter Anwendung der vorgenannten Regelungen empfiehlt die Anrufungsstelle Korrekturen in den Entschädigungsangelegenheiten.