Braunkohlenpläne (kurz BKP) legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwicklungspläne sowie in Abstimmung mir den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet Ziele der Raumordnung fest, soweit es für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Braunkohlenplänen, die ein Abbauvorhaben betreffen und Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben.
In Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, erfolgt eine Umweltprüfung und insbesondere die Festlegung
- der umzusiedelnden Ortschaften,
- der Umsiedlungsfläche,
- des Umsiedlungszeitraums (der gemeinsamen Umsiedlung),
- ergänzender Regelungen