RWE Image
sitecore_platzhalterbild_STA02_LXL

Braunkohlenpläne als rechtliche Basis einer jeden Umsiedlung

Braunkohlenpläne (kurz BKP) legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und der Landesentwicklungspläne sowie in Abstimmung mir den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet Ziele der Raumordnung fest, soweit es für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Braunkohlenplänen, die ein Abbauvorhaben betreffen und Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben. 

In Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, erfolgt eine Umweltprüfung und insbesondere die Festlegung 
  • der umzusiedelnden Ortschaften, 
  • der Umsiedlungsfläche, 
  • des Umsiedlungszeitraums (der gemeinsamen Umsiedlung), 
  • ergänzender Regelungen
Details zu den Braunkohlenplänen bzw. deren Download bietet die Internetseite der zuständigen Planungsbehörde, die Bezirksregierung Köln

Mehr zum Thema Verträge und Regelwerke

Sozialverträglichkeitsprüfung

Hintergrundinformationen und weiterführende Links erhalten Sie auf dieser Seite.

Weiterlesen

Revierweite Regelung

Hintergrundinformationen und weiterführende Links erhalten Sie auf dieser Seite.

Weiterlesen

Anrufungsstellen

Hintergrundinformationen und weiterführende Links erhalten Sie auf dieser Seite.

Weiterlesen