Hinsichtlich der Wertermittlung und der Entschädigungskonzepte für den Wohnteil der landwirtschaftlichen Hofstellen, gelten die Revierweite Regelung vom 16.07.2010 und die Entschädigungsregelung vom 03.02.2004 analog. Für den Betriebsteil gelten spezifische Regelungen.
Zusätzlich wurden in der Vergangenheit zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband e.V. unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer und der RWE Power zusätzliche themenspezifische landwirtschaftliche Regelungen getroffen. Dies sind im Wesentlichen folgende die Umsiedlung von landwirtschaftlichen Betrieben nur teilweise betreffende bewährte Regelungen: