Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat am 13. Dezember 2018 den Beschluss gefasst, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Mai 2019 und der unmittelbar im Anschluss daran stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien vorzuschlagen. Der Vorschlag sieht vor, sämtliche stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Gesellschaft zwangsweise im Verhältnis 1:1 ohne Zuzahlung in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln.
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel