Aktuelle Entsprechenserklärung
Entscheiden Sie, welche Cookies und Pixel wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Wenn Sie alle Services unserer Website nutzen möchten, müssen alle Cookie-Kategorien ausgewählt sein. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Nach § 161 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft einmal jährlich zu erklären, ob dem DCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet.
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt darüber hinaus, dass Vorstand und Aufsichtsrat jährlich über die Corporate Governance berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.