Seit dem Unglück im japanischen Fukushima ist die CO2-freie Stromproduktion aus Kernkraft in Deutschland ein Auslaufmodell. Mit der 13. Novelle des Atomgesetzes wurde der Ausstieg politisch beschlossen. Mitte April 2023 wird die letzte von RWE betriebene Anlage am Standort Lingen vom Netz gehen.
Die Verantwortung für die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente ist Anfang 2019 an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergegangen. Demnach ist der Bund für die Umsetzung und die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantwortlich. Die Betreiber sind auch zukünftig organisatorisch und finanziell für die Stilllegung und den sicheren Abbau der Kernkraftwerke verantwortlich. Die dabei entstehenden radioaktiven Abfälle werden fachgerecht verpackt und gehen dann ebenfalls an die BGZ über.