Whistleblower System
Melden Sie uns Risiken und Verletzungen von Menschenrechten.
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Die Achtung von Menschenrechten ist für RWE ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Es ist unser Anspruch und Ziel, dass die Menschenrechte in allen unseren Konzerngesellschaften eingehalten werden und auch bei unseren Lieferanten Beachtung finden.
RWE hat deshalb einen systematischen Ansatz zur Achtung der Menschenrechte entwickelt und das Human Rights Risk Management System (HRRMS) implementiert.
Der Energie Sektor befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die Transformation zu CO2-Neutralität und der damit verbundene Ausbau von Erneuerbaren bringen viele Herausforderungen mit sich, beispielsweise in Bezug auf Rohstoffe wie Kobalt oder Lithium. Für die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen arbeiten wir, wo sinnvoll, auch mit Verbänden, Organisationen und Wettbewerbern zusammen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert uns dazu auf ein effektives menschenrechts- und umweltbezogenes Risikomanagement zu führen. Im Zuge dessen haben wir unsere Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie veröffentlicht.
In der Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie fassen wir unser Engagement für Menschenrechte zusammen. Die Erklärung bildet die verbindliche Grundlage für die Umsetzung der menschenrechtlichen Standards bei RWE und wurde vom Vorstand, der RWE AG verabschiedet. Mit ihr ergänzen und konkretisieren wir die Anforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte aus unserer Verhaltensrichtlinie.
In Großbritannien fordert uns der UK Modern Slavery Act auf, alles dafür zu tun, dass in unseren Lieferketten keine sogenannte moderne Sklaverei vorkommt. Darunter können beispielsweise Zwangsarbeit und Menschenhandel verstanden werden. Unsere in Großbritannien tätigen Konzerngesellschaften RWE Supply & Trading GmbH und RWE Generation SE veröffentlichen hierzu jedes Jahr eine Entsprechenserklärung, in der sie sich zu der Einhaltung der Vorgaben verpflichten.
Eine Übersicht finden Sie hier:
2014 einigten sich RWE und andere Energieunternehmen mit dem niederländischen Außenministerium und dem Wirtschaftsministerium auf konkrete Schritte zur Verbesserung der Bedingungen entlang der Lieferkette für Kohle. Diese wurden im niederländischen Kohleabkommen festgelegt, das 2014 unterzeichnet wurde. Mit ihrer Unterschrift verpflichteten sich die Parteien zur Zusammenarbeit bei Themen wie den Menschenrechten, der Arbeitssicherheit und dem Stakeholder Management. Zum Abkommen gehört ein deutliches Bekenntnis zur Rolle und Arbeit der Bettercoal-Initiative. Die Unterzeichner des Abkommens veröffentlichen jedes Jahr einen Maßnahmenplan und einen Fortschrittsbericht. Dieser Fortschrittsbericht spielt beim jährlichen Stakeholder-Treffen der Teilnehmer am Kohleabkommen im Dezember eine zentrale Rolle. Es wurde entschieden, dass eine Fortführung des Abkommens nach 2019 nicht notwendig ist.