Auf der Hauptversammlung der RWE AG, die am 26. April 2018 stattfand, stimmten die Aktionäre mit großer Mehrheit für den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Demzufolge schüttet RWE 1,50 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2017 aus. Die Dividende setzt sich zusammen aus einer regulären Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie und einer einmaligen Sonderdividende in Höhe von 1,00 € je Aktie, die aufgrund der Rückerstattung der durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und rückwirkend für nichtig erklärten Kernbrennstoffsteuer ausgeschüttet wird. Damit beteiligt RWE ihre Aktionäre zu rund einem Drittel an der Rückerstattung.
Die Hauptversammlung der RWE AG hat zudem unter Punkt 7 der Tagesordnung eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen; die bisherige Ermächtigung galt bis Mitte April 2019. Damit wird RWE in die Lage versetzt, bei Bedarf eigene Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen und Aktien im Rahmen von Belegschaftsaktienprogrammen auszugeben. Weiterhin stimmten die Aktionäre unter Punkt 8 der Erneuerung des genehmigten Kapitals zu. Weitere Punkte der Tagesordnung wie Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl der Prüfer wurden ebenfalls mit großer Mehrheit verabschiedet.
Auf der Hauptversammlung waren 317.861.324 Stammaktien vertreten und somit 55,21 % des stimmberechtigten Grundkapitals (Vorjahr: 52,93%). Zusätzlich waren 2.984.930 Vorzugsaktien vertreten.
Eine Übersicht aller Abstimmungsergebnisse zu sämtlichen Tagesordnungspunkten finden Sie im Internet hier.