RWE Hauptversammlung auf den 26. Juni 2020 festgelegt – Durchführung erfolgt rein virtuell

Essen, 28.04.2020

Die RWE AG wird ihre Hauptversammlung 2020 rein virtuell durchführen. Vorstand und Aufsichtsrat haben vor dem Hintergrund der Corona Pandemie beschlossen, eine entsprechende neue gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die ursprünglich für den 28. April 2020 geplante Präsenzveranstaltung wird nun als virtuelle Hauptversammlung am 26. Juni 2020, um 10.00 Uhr, stattfinden. „Für uns hat Gesundheit absolute Priorität. Das gilt für unsere Aktionärinnen und Aktionäre, für unsere Gäste, für die mit der Durchführung der Hauptversammlung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für die beteiligten Dienstleister. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der Gesetzgeber in dieser besonderen Situation virtuelle Hauptversammlungen ermöglicht. So kann auf eine Großveranstaltung verzichtet werden. Gleichzeitig können unsere Aktionäre ihr Stimmrecht ausüben und Fragen stellen“, betont Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RWE AG.

Die Einladung zur Hauptversammlung wird fristgerecht am 20. Mai 2020 veröffentlicht. Die gesamte Veranstaltung wird auf der Website des Unternehmens live übertragen. Die Tagesordnung bleibt unverändert. Sie wird auch den gemeinsamen Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand auf Zahlung einer Dividende von 0,80 Euro pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 enthalten.

Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung bis zwei Tage vor der Versammlung einreichen. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung möglich. Weitere Details werden der Einladung zu entnehmen sein.