Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Belegschaftsaktienprogramm Deutschland 2026 – Zwischenmeldung Nr. 1
Im Zeitraum vom 5. Oktober 2026 bis zum 9. Oktober 2026 wurden insgesamt 55.000 Aktien im Rahmen des deutschen Belegschaftsaktienprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 27. August 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse wie folgt erworben: