Geringfügige Leckage an einer Rohrleitung
11.12.2024
RWE-Stellungnahme zu Stilllegungszeitpunkten der Braunkohleanlagen aus Referentenentwurf „Kohleausstiegsgesetz“
Der heute bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ enthält eine Anlage, aus der hervorgeht, dass RWE bereits in diesem Jahr einen 300-Megawatt-Block des Kraftwerks Weisweiler stilllegt.
Dieser Darstellung widerspricht RWE. Es ist vielmehr geplant, in diesem Jahr den 300-MW-Kraftwerksblock Niederaußem D außer Betrieb zu nehmen. So ist es auch in der zuvor vom Bundeswirtschaftsministerium verteilten Kraftwerksstilllegungsliste dargestellt, die anlässlich der „Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg“ vom 16. Januar 2020 veröffentlicht wurde.
RWE geht davon aus, dass die Stilllegungsliste überprüft und korrigiert wird.
Die Planung des Unternehmens steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen sowie dem vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Das Unternehmen wird den Gesetzentwurf nunmehr in Gänze analysieren.