• Dunkelgrüner Schriftzug „Alterric“ links neben einem dunkelgrünen, geometrischen Dreieckssymbol auf einem klaren weißen Hintergrund, schlicht und grafisch.
  • Ein klares, flächiges Logo auf weißem Hintergrund mit einem orangefarbenen Strich links und dem blauen Schriftzug „EnBW“.
  • Schwarzes, leicht nach rechts geneigtes Logo mit den Großbuchstaben „EWE“ in fetter serifenloser Schrift auf weißem Hintergrund.
  • Schwarzes, kräftig gedrucktes Logo mit dem Schriftzug „HITACHI“ in fetten Großbuchstaben auf weißem, kontraststarkem Hintergrund.
  • Logo mit dem blauen Schriftzug „LEAG“ links und einem kreisförmigen, aus drei geschwungenen Segmenten bestehenden dunkelblauen Symbol rechts auf weißem Hintergrund.
  • Zwei Firmenlogos nebeneinander auf weißem Hintergrund: links das blaue, geschwungene Symbol mit dem Schriftzug „NORDEX“, rechts das rote Symbol und „acciona Windpower“.
  • Großes dunkelblaues Logo mit den blockigen Großbuchstaben „RWE“ auf weißem Hintergrund, klare kantige Typografie und glatte gefüllte Flächen.
  • Auf weißem Hintergrund zeigt das Logo das türkisfarbene Wort „SIEMENS“ in Großbuchstaben und darunter das lila Wort „energy“.
  • Schwarzer, fetter Schriftzug „SWIM“ in klarer, serifenloser Typografie mit zwei diagonal verlaufenden Streifen in Blau und Grün auf weißem Hintergrund.
  • Das markante blaue Wortzeichen „uniper“ erscheint in abgerundeter, moderner Schrift in zwei Zeilen auf einem schlichten weißen Hintergrund.
  • Eine kräftig blaue, stilisierte Wortmarke „Vestas“ mit eingetragenem ®-Symbol ist zentriert auf sauberem weißem Hintergrund dargestellt.
  • Auf weißem Hintergrund steht oben links ein großer blauer Schriftzug „zvei“ und darunter rechts in oranger Schrift der Slogan „electrifying ideas“.

Vom Engpass zu Ermöglichern -
Stromnetze für Elektrifizierung, Digitalisierung und Wachstum

Ausgangslage

  • Deutschland steht vor einer umfassenden Elektrifizierung. KI, Rechenzentren, Robotik und Digitalisierung sowie die Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrie werden den Strombedarf deutlich erhöhen. Dafür müssen wir Erzeugung und Netze zielgerichtet, zügig und synchron ausbauen.
  • Eine leistungsfähige Strominfrastruktur ist Voraussetzung für Innovation, Wachstum und Wohlstand – ohne sie wird Deutschland abgehängt. Fehlende Netzkapazitäten werden zunehmend zum Standort- und Wachstumsengpass: Stromangebot kann nicht genutzt, Elektrifizierungs- und Dekarbonisierungsprojekte können nicht umgesetzt und neue Unternehmen nicht angesiedelt werden. 
  • Die jüngsten Gesetzesvorhaben – insbesondere Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – schaffen wichtige Voraussetzungen für ein ausreichendes Stromangebot und ein effizienteres Stromsystem. Es ist richtig, Erzeugung, Verbrauch, Speicher und Netze stärker an den Anforderungen des Gesamtsystems auszurichten.
  • Ein effizient ausgestaltetes Stromsystem ist dabei nicht nur Voraussetzung, sondern selbst Wachstumstreiber. Eine höhere Auslastung von Netzen, Erzeugung und Speichern senkt langfristig die Systemkosten und stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum.
  • Dabei müssen alle Verantwortung übernehmen. Verantwortlichkeiten, Kosten und Risiken sind jeweils dort zu verorten, wo sie tatsächlich beeinflusst und effizient gesteuert werden können.
  • In diesem Sinne kann das Netzanschlusspaket (NAP), richtig ausgestaltet, die Stromnetze vom Engpass zum Ermöglicher von Wachstum, Digitalisierung und Energiewende machen.
    • Das NAP bezweckt eine effizientere Verzahnung des Ausbaus von Netzen und erneuerbaren Energien (allgemeine Wirkleistungsbegrenzung, Baukostenzuschüsse, Redispatch-Vorbehalt). Auch andere aktuelle Gesetzesvorhaben enthalten Instrumente, die hierauf abzielen – das EEG, die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom („AgNes“) sowie der BMWE-Branchendialog „Systembetrieb 2030“. Hier ist eine sorgfältige Abstimmung erforderlich und kostspielige Doppelregulierung zu vermeiden. 
    • Das NAP geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings ist der Ambitionsgrad noch zu niedrig – insbesondere müssen neben den Erzeugern vor allem auch die Netzbetreiber mehr in die Pflicht genommen werden, um den Netzausbau zu beschleunigen. Daher braucht es gezielte Anpassungen an den richtigen Stellen.
    • Auch für Engpässe bei Netzanschlüssen für den Verbrauch (z. B. Gewerbegebiete, Rechenzentren) bietet das NAP nur optionale Rahmenbedingungen, ohne klare Regelungen für eine einheitliche Priorisierung von Netzanschlussanfragen zu treffen.
    • Eine Stärkung des Netzausbaus setzt voraus, dass derjenige Risiken und Kosten übernimmt, der sie beeinflussen kann. Die Detailausgestaltung des NAP sollte diesem Grundsatz stärker Rechnung tragen. Netzengpassrisiken, die aus dem verzögerten Ausbau oder aus Engpässen vorgelagerter Netze resultieren, dürfen nicht einseitig auf Anlagenbetreiber und Letztverbraucher verlagert werden. 
    • Hier braucht es insbesondere bei der Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts einen fairen Ausgleich der Lasten, verbunden mit klaren Anreizen für strukturellen Netzausbau, der langfristig die Systemkosten senkt. 
    • Eine zu niedrige Auslöseschwelle für die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete verlagert unnötig Kosten zu Lasten der Erzeuger und macht günstige EE-Standorte teils vollständig unattraktiv. So ist die für den Redispatch-Vorbehalt im NAP vorgesehene Auslöseschwelle von 5 % der erzeugten erneuerbaren Energie, die abgeregelt wurde, deutlich zu niedrig. Sie passt nicht zum Charakter eines Notfallinstruments und vergrößert die regulatorische Unsicherheit für Investoren.
    • Die damit verbundenen Erlöseinbußen für EE-Anlagen dürften die Beteiligung an Ausschreibungen reduzieren, zu höheren Risikoprämien in den Geboten führen und damit über steigende Zuschlagspreise eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts verursachen (höhere EEG-Förderkosten). Auch hier gilt es, ein optimiertes Maß zu finden.
    • Zu berücksichtigen ist auch, dass Redispatch-Mengen auf Übertragungsnetzebene durch Verteilnetzbetreiber nicht beeinflussbar sind und im Netzentwicklungsplan des Übertragungsnetzes mit gezieltem weiteren Netzausbau separat adressiert werden. 
    • Mit 20 % (bzw. 18 % in Windvorranggebieten) der Jahresstromerzeugung für entschädigungsfreie Abregelung beeinträchtigt der Redispatch-Vorbehalt die wirtschaftliche Tragfähigkeit von EE-Projekten in den betroffenen Regionen erheblich. Dieser Wert sollte stärker gedeckelt werden.
    • Auch die im Gesetzentwurf ohne Übergangsregelung vorgesehene pauschale Wirkleistungsbegrenzung von Windenergieanlagen ab Januar 2027 ist kritisch zu sehen. Sie bedeutet zusätzliche Belastungen für laufende, weit fortgeschrittene Projektplanungen und greift tief in das Angebotsportfolio der Windenergieanlagen-Hersteller ein, die zusammen auf immer leistungsstärkere und damit effizientere Anlagen gesetzt haben.
    • Jeder verzögerte oder verweigerte Netzanschluss verursacht ökonomischen Schaden: Das Stromangebot bleibt ungenutzt, Strom wird teurer, Gewerbe- und Industrieansiedlungen und Elektrifizierung werden ausgebremst.
    • Der Netzausbau ist die Achillesferse der Elektrifizierung. Ohne ausreichende Netze lassen sich KI, Rechenzentren, Elektromobilität und die Elektrifizierung der Industrie nicht im notwendigen Umfang ausbauen.
    • Vor diesem Hintergrund reicht das derzeitige Ambitionsniveau des NAP nicht aus. Mit einem mehrjährigen Vorlauf, der im Kabinettsentwurf vorgeschlagenen sechsjährigen Frist für den Redispatch-Vorbehalt und der zusätzlichen Verlängerungsoption von 18 Monaten wird ein Zeitraum von bis zu 10 Jahren für den Netzausbau als Standard gesetzt. Das ist angesichts des energiewirtschaftlichen Veränderungsdrucks viel zu lang.
    • Um sinnvollen EE- und Netzausbau auch zeitlich stärker zu synchronisieren, ist deshalb vor allem der Netzausbau stärker anzureizen und zu beschleunigen. Hierzu müsste das angekündigte Beschleunigungsgesetz zum Verteilnetzausbau einen Beitrag leisten.
    • Physischer Netzausbau muss zudem ergänzt werden um intelligente Steuerung und digitale Netzführung, um bestehende Infrastruktur effizient zu nutzen und so den Netzausbau zu unterstützen. Gleichzeitig lassen sich durch Speicher in Co-Location oder gezielten Zubau netzdienlich betriebener Batterien bestehende Netze effizienter nutzen. Sie können so als Übergangslösung dienen, um Zeit zu gewinnen. 
    • Für die Priorisierung von Netzanschlussanfragen auf der Verbrauchsseite braucht es einheitliche gesetzlich definierte Kriterien und ein durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Konsultation festgelegtes Priorisierungsverfahren, das Netzbetreiber rechtssicher anwenden können. 
    • Es ist zu begrüßen, dass die BNetzA seit Kurzem für alle deutschen Netzbetreiber die Umsetzungsquoten für erneuerbare Energien, Verbrauchseinrichtungen und Speicher sowie Leistungskennzahlen zur Minimierung der Dauer zwischen Antragsstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses veröffentlicht. Für die größten Verteilnetzbetreiber werden zudem weitere Daten u. a. zu zusätzlichen Leitungskilometern veröffentlicht. 
    • Ergänzend zu diesem begrüßenswerten Anstieg der Transparenz sind aber weitere Leistungskennzahlen nötig, die gerade auf die Synchronisation von Netzausbau und Netzanschlussanfragen abzielen. Hier reichen die bisherigen Veröffentlichungen nicht aus.
    • Zudem sind die Erhebungsstandards noch bundesweit zu vereinheitlichen und externe Einflussfaktoren außerhalb des Verantwortungsbereichs der Netzbetreiber sachgerecht zu berücksichtigen.

Konkrete Anpassungsvorschläge

Ausweisung von Engpassgebieten austarieren

  • Anhebung der Auslöseschwelle für die Ausweisung als kapazitätslimitiertes Netzgebiet von 5 auf 10 %. 
  • Keine Berücksichtigung der Redispatch-Mengen auf Übertragungsnetzebene bei der Berechnung der Auslöseschwelle.
  • Deckelung der entschädigungsfreien Abregelung in Gebieten mit Redispatch-Vorbehalt auf 10 % der Jahresstromerzeugung.
  • Wirkleistungsbegrenzung bei Windanlagen anpassen: mindestens mit mehrjähriger Übergangsfrist versehen oder aber ganz streichen.

EE- und Netzausbau synchronisieren: Geschwindigkeit für den Netzausbau erhöhen

  • Verkürzung der Frist zur Ausweisung eines Netzgebiets als kapazitätslimitiert von 6 auf 5 Jahre und Streichung der 18-monatigen Verlängerungsoption.
  • Erschließung weiterer Flexibilitätspotenziale durch Bevorzugung von EE-Anlagen mit netzdienlichen Co-Location-Speichern oder netzgekoppelten, netzdienlich betriebenen Batterien in kapazitätslimitierten Netzgebieten.

Mehr Transparenz über Netzanschlüsse und Netzausbau: Vergleichbarkeit gewährleisten, Kennzahlen ergänzen

  • Gemeinsame Transparenz-Plattform für Netzengpässe (ÜNB & VNB) schaffen, um vorausschauendes, netzdienliches Marktverhalten ohne Zwang zu ermöglichen.
  • Erweiterung um Kennzahlen wie kapazitätsgewichtete durchschnittliche Anschlussdauer von realisierten Netzanschlüssen und Volumen der berechtigten, wegen Netzanschlüssen nicht realisierten Netzanschlussbegehren.
  • Sicherstellung bundesweit einheitlicher Erhebungsstandards für Leistungskennzahlen des Netzes bei Veröffentlichung durch BNetzA.