RWE AG: Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – RWE-Vorstand beabsichtigt Ausschüttung einer Sonderdividende von 1,00 EUR je Aktie aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer

Essen, 23. Juni 2017

Der Vorstand der RWE AG hat sich mit dem Aufsichtsrat über die Mittelverwendung aus der Rückerstattung der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfenen Kernbrennstoffsteuer beraten und beabsichtigt, der Hauptversammlung 2018 eine einmalige Sonderdividende auf Stamm- und Vorzugsaktien in Höhe von 1,00 EUR zur Ausschüttung vorzuschlagen. Die Sonderdividende soll einmalig zusätzlich zu der für das Geschäftsjahr 2017 angestrebten Dividende von 0,50 EUR je Aktie gezahlt werden, die sich am operativen Mittelzufluss orientiert, der RWE nachhaltig zur freien Verfügung steht.

Die überwiegenden Mittel aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer sollen zur Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens eingesetzt werden.

Der Vorstand
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel