RWE AG: Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR - Vorübergehender Rodungsstopp in Hambach belastet Ergebnis vor Steuern (EBITDA) ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich

Essen, 05. Oktober 2018

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Aufhebung des Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach für 2018-2020 erlaubten Rodung beschlossen. Eine abschließende Entscheidung zur weiteren Rodung des Vorfelds wird nun erst später im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Es ist damit zu rechnen, dass dazu eine bestandskräftige Entscheidung möglicherweise erst Ende 2020 vorliegen wird und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen darf. In der Folge wird das Ergebnis vor Steuern (EBITDA) des Segments Braunkohle & Kernenergie ab 2019 jährlich mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag belastet. 

Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel