- Beschäftigten und Unternehmen dürfen keine Nachteile entstehen
- RWE wird Abschlussbericht sorgfältig prüfen
Heute hat die Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Bundesregierung hatte die Kommission im Sommer 2018 unter anderem mit dem Auftrag eingesetzt, Perspektiven für die Regionen und Arbeitsplätze aufzuzeigen, Vorschläge zur Verfolgung der Klimaziele im Energiesektor zu entwickeln und ein Abschlussdatum für die Kohleverstromung in Deutschland zu empfehlen.
RWE wird den Abschlussbericht umfassend prüfen. Es ist erkennbar, dass die Vorschläge der Kommission gravierende Folgen für das Braunkohlegeschäft von RWE haben werden. Sie können für die Politik die Basis bilden, um Planungssicherheit zu schaffen für Unternehmen, Beschäftigte und Regionen. Dabei ist es wichtig, dass den Betroffenen hieraus keine Nachteile entstehen. Dass die Kommission eine Kompensation für wirtschaftliche Nachteile, die den Unternehmen durch politisch gewollte Eingriffe in ihr Eigentum entstehen, grundsätzlich anerkennt, ist folgerichtig. Auch kommt die Kommission ihrem Auftrag nach, die Interessen der von den Maßnahmen betroffenen Beschäftigten angemessen zu wahren.
Nichtsdestotrotz würden die Vorschläge weitreichende Konsequenzen für die deutsche Energiewirtschaft und insbesondere für RWE nach sich ziehen. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass zunächst bis 2022 Braun- und Steinkohlekraftwerke schrittweise stillgelegt werden. Die in dem Bericht genannten Stilllegungen von Braunkohlekapazitäten können aus Sicht von RWE nicht ausschließlich im Rheinischen Revier erbracht werden.
Im Rahmen der 2015 vereinbarten Sicherheitsbereitschaft* legt RWE bis 2023 ohnehin Braunkohlekapazitäten im Umfang von 1,5 GW still; 1,2 GW davon sind bereits vom Netz gegangen. Bis 2030 sollen weitere Kohlekraftwerke den Markt verlassen. RWE geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt der Tagebau Inden und das Kraftwerk Weisweiler (1,8 GW installierte Kraftwerksleistung) stillgelegt werden sollen. Das von der Kommission empfohlene Abschlussdatum für die Kohleverstromung 2038 hält das Unternehmen für deutlich zu früh. Deshalb ist es vernünftig, dieses Datum im Jahr 2032 noch einmal einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Dabei sollte dann auch eine energiewirtschaftlich notwendige Verlängerung erwogen werden.
Die Kommission hat eine einvernehmliche Regelung zwischen Politik und Unternehmen als Mittel der Wahl zur Umsetzung ihrer Empfehlungen vorgeschlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zu deutlichen Eingriffen in den Kraftwerkspark und in das Tagebausystem kommen kann. Keine Auswirkungen wird der Bericht hingegen auf die derzeit laufenden Umsiedlungen im rheinischen Revier haben, die planmäßig fortgeführt werden. RWE hatte frühzeitig auf die erheblichen Auswirkungen für das Unternehmen und die Beschäftigten hingewiesen. Das gilt für die eigenen Mitarbeiter wie auch für viele Beschäftigte bei Zulieferern und Partnerunternehmen, die zum überwiegenden Teil aus der Region kommen. Den Wunsch der Kommission, den Hambacher Forst zu erhalten, sieht RWE kritisch. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Tagebauplanung, ihre technische Umsetzung und die Kosten. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Politik das Gespräch zu diesem Thema suchen wird.
Aus Sicht von RWE ist der Umfang der von der Kommission geforderten Kraftwerksstilllegungen sehr ambitioniert, zumal Deutschland bis Ende 2022 aus der Kernenergie aussteigt. Vor diesem Hintergrund ist das vorgeschlagene Monitoring mit Haltepunkten in den Jahren 2023, 2026 und 2029, das auch die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beinhalten soll, folgerichtig. Ein wichtiger Indikator hierfür ist, ob beim Ausbau der Erneuerbaren Energien das von der Bundesregierung avisierte Ziel von 65 % bis 2030 erreicht wird und der Netzausbau vorankommt.
Die Umsetzung der Kommissionsvorschläge würde für die betroffenen Regionen einen strukturpolitischen Kraftakt darstellen. Das Gremium hat zur Bewältigung dieser Aufgabe einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Dies wäre ein guter erster Schritt. Einen Strukturwandel erfolgreich zu gestalten, ist allerdings eine Aufgabe für Dekaden.
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorstandsvorsitzender der RWE, erklärt: „Die Vorschläge der Kommission haben gravierende Konsequenzen für das Braunkohlengeschäft von RWE. Wir werden die konkreten Folgen für unser Unternehmen sorgfältig analysieren. Bewertungsmaßstab muss sein, dass mit der Politik Lösungen gefunden werden, bei denen weder den Beschäftigten noch dem Unternehmen Nachteile entstehen. Wir sind verpflichtet, die Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Anteilseigner zu wahren. Für Gespräche stehen wir natürlich zur Verfügung.“
*Bei der Sicherheitsbereitschaft war mit der Bundesregierung 2015 vereinbart worden, Braunkohle in einem Umfang von 2,7 GW vom Netz zu nehmen; allein bei RWE betrifft dies 1,5 GW Leistung auf Basis von Braunkohle. Mit diesem Sonderbeitrag ist RWE damals an die Grenze dessen gegangen, was ohne weitreichende Eingriffe in das Tagebausystem möglich war.