Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Tranche Nr. 3 – Zwischenmeldung Nr. 23
Im Zeitraum vom 04. Mai 2026 bis zum 08. Mai 2026 wurden insgesamt 351.855 Aktien im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, deren Beginn am 02. Dezember 2025 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben: