Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024 - 2026 – Tranche Nr. 3 – Zwischenmeldung Nr. 27 und Schlussmeldung
Im Zeitraum vom 1. bis 3. Juni 2026 wurden insgesamt 233.761 Aktien im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der RWE Aktiengesellschaft erworben, deren Beginn am 2. Dezember 2025 bekannt gemacht wurde.
Die Aktien wurden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut wie folgt erworben: