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Hauptversammlung 2017

Dividendenbekanntmachung

ISIN DE 0007037129
DE 0007037145

Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. April 2017 hat beschlossen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 eine Dividende von € 0,13 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie auszuschütten. Für Stammaktien wird keine Dividende ausgeschüttet.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 3. Mai 2017 über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53225 Bonn, eingegangen sein. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Essen, im April 2017

Der Vorstand
RWE Aktiengesellschaft

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Dividendenentwicklung


Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns

ISIN DE 0007037129
DE 0007037145

Die Hauptversammlung hat am 27. April 2017 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 5.094.771,07 EUR eine Dividende von 0,13 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, insgesamt 5.070.000,00 EUR, auszuschütten. Für Stammaktien wird keine Dividende ausgeschüttet.

Der nach Abzug des für die Ausschüttung benötigten Betrags verbleibende Restbetrag von 24.771,07 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Essen, im April 2017

RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand