Messestand mit RWE Logo. Personen in Anzügen interagieren, ein Laptop zeigt die RWE-Website und eine Glasvase steht daneben.
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Hauptversammlung 2019

Service und Kontakt

Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Hauptversammlung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Anreise

Mit folgenden Hinweisen wünschen wir Ihnen eine bequeme und angenehme Anreise zu unserer diesjährigen Hauptversammlung sowie der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre in der Grugahalle (Messeplatz 2 (vormals Norbertstraße 2), 45131 Essen).

Organisatorisches

Einlass für die Hauptversammlung ist ab 8:00 Uhr (offizieller Beginn der Hauptversammlung um 10:00 Uhr). Bitte haben Sie Verständnis für unsere Sicherheitsvorkehrungen im Eingangsbereich.

Die in diesem Jahr stattfindende gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt im Anschluss an die Hauptversammlung, frühestens jedoch um 17:00 Uhr.  

Hinweise für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

VRR-Fahrausweis
Die Eintrittskarte berechtigt zur unentgeltlichen Hin- und Rückfahrt zur und von der RWE Hauptversammlung in Essen, und zwar mit allen Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) im gesamten VRR-Verbundgebiet.

Die Haltestelle "Messe Ost/Gruga" der U-Bahn Linie U11 befindet sich direkt gegenüber dem Haupteingang.

Hinweise für Autofahrer:

Anreise über die A 52
Aus Richtung Bochum bzw. Düsseldorf kommend nehmen Sie bitte die Ausfahrt Nr. 27 (Essen-Haarzopf) resp. Nr. 28 (Essen-Rüttenscheid). Folgen Sie der Norbertstraße für ca. 880m und biegen dann links in die Straße "Messeplatz" ein. Nach ca. 30m erreichen Sie rechts die Einfahrt zum Parkplatz P1.

Anreise über die B 224
Aus Richtung Essener Innenstadt bzw. A40 kommend biegen Sie rechts in die Norbertstraße und dann nach ca. 110m rechts in die Straße "Messeplatz" ein. Nach ca. 30m erreichen Sie rechts die Einfahrt zum Parkplatz P1.

Eine detaillierte Anfahrtsskizze finden Sie hier:
www.grugahalle.de

Fragen und Antworten

Hier haben wir ein paar häufig gestellte Fragen mit unseren Antworten zusammengestellt:

  • Aufsichtsrat und Vorstand der RWE AG werden der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 0,70 € je Aktie vorschlagen.

    Bei derzeit 614.745.499 Millionen dividendenberechtigten Aktien ergibt sich daraus eine Ausschüttung von rund 430 Mio. €.

  • Die letzte Hauptversammlung fand am 26. April 2018 in der Grugahalle in 45131 Essen statt.

    Die Hauptversammlung hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 1,50 € je Aktie auszuschütten.

  • Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich bis zu einer bestimmten Frist bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erbracht haben. Einzelheiten sind in der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlicht.

    Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

    Der Berechtigungsnachweis für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung gilt zugleich auch als Berechtigungsnachweis für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Vorzugsaktionäre, die ihre  Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung nachgewiesen haben, müssen daher auch keinen gesonderten Berechtigungsnachweis für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre einreichen.

  • Wir bieten unseren Stammaktionären wie in den vergangenen Jahren an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

    Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet oder unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare erteilt werden. Vollmachten und Weisungen über das Internet können auch noch während der Hauptversammlung, spätestens vor Beginn der Abstimmungen, erteilt werden. Zum elektronischen Vollmachtsystem

    Die weiteren Einzelheiten zu diesen Verfahren sind in der Einladung zur Hauptversammlung beschrieben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erforderlich.

    Auch in der in diesem Jahr stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bieten wir diese Stimmrechtsvertretung entsprechend an.

  • Sofern zulässige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Internetseite veröffentlicht.

    Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären zusammen mit der Einberufung nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.

  • Wie im vergangenen Jahr werden wir auch am 3. Mai 2019 ab 10:00 Uhr die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte hier live übertragen.

    Für die Dauer von mindestens 12 Monaten nach der Hauptversammlung ist zudem eine Aufzeichnung der Rede des Vorstandsvorsitzenden der RWE Aktiengesellschaft abrufbar.

    Zudem steht den Aktionären unser internetgestütztes Vollmacht- und Weisungssystem zur Verfügung.

  • Über das Internet können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder ein Dritter bevollmächtigt werden, die die Stimmrechte des Aktionärs dann vor Ort ausüben. Die Bevollmächtigung – im Falle der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch die erforderliche Weisungserteilung – per Internet ist auch noch während der Hauptversammlung möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung.

    Entsprechendes gilt für die in diesem Jahr stattfindende gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre.

  • Die nächste Hauptversammlung findet am 28. April 2020 in der Grugahalle in 45131 Essen statt.

Fragen und Antworten zur Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien:

Technische Hinweise

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Hotline National
T0800 1016146 *
* erreichbar täglich ab dem 12. April 2019 von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Hotline International
T00800 10161460 *
* erreichbar täglich ab dem 12. April 2019 von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Service Mail

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