Klärschlammverbrennungsanlage erhält rechtskräftige Genehmigung für den Ausbau der Linien 3 und 4

Genehmigung für den weiteren Ausbau der Klärschlammverbrennungsanlage in Hürth-Knapsack

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Die Genehmigung der Linien 3 und 4 der Klärschlammverbrennungsanlage in Hürth-Knapsack markiert einen wichtigen Meilenstein für die nachhaltige Entsorgung kommunaler Klärschlämme. Nach einem umfangreichen Genehmigungsverfahren ist nun die rechtliche Grundlage für den weiteren Ausbau der modernen, zukunftsfähigen Verwertung geschaffen. Damit leistet RWE einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und zur Schonung fossiler Ressourcen.  

Aufgrund des vorgezogenen Braunkohlenausstiegs bis spätestens 2030 ist die Errichtung neuer Verwertungsanlagen für Klärschlämme notwendig geworden, da diese bislang überwiegend in fossilen Kraftwerken mitverbrannt wurden. Bereits 2021 wurden zwei Klärschlammverbrennungslinien beantragt und genehmigt, die sich aktuell im Bau befinden. Mit der Genehmigung der Linien 3 und 4 gelingt es RWE, künftig noch mehr kommunale Klärschlämme ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe thermisch zu verwerten. Schon mit den beiden Linien 1 und 2 wird RWE Power jährlich bis zu900.000 Tonnen Klärschlamm verwerten.

Ein spezieller ökologischer Vorteil: Aus der verbleibenden Asche der Verbrennung kann Phosphor zurückgewonnen werden, ein essentieller Rohstoff. 

Details und Zeitplan

Die nun genehmigten Linien 3 und 4 sind autarke, baugleiche Verbrennungslinien, die technisch in der Lage sind, bis zu 24 Tonnen Klärschlamm pro Stunde zu bewegen. Beide Linien können weitgehend unabhängig voneinander betrieben werden.

Die Genehmigungsverfahren begannen 2023 mit einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Festlegung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung, ehe im Februar 2024 die formale Antragstellung vorbereitet wurde. Der finale Genehmigungsbescheid erging nun zwei Jahre später im Frühjahr 2026. Die Planungen für den Ausbau der Klärschlammverbrennungsanlage laufen bereits. Voraussichtlich Ende April erfolgt die Ausschreibung, eine finale Entscheidung über den Bau der beiden neuen Linien wird nach erneuter Bewertung der Marktsituation Anfang 2027 getroffen.

Der Ausbau der Klärschlammverbrennungsanlage unterstreicht die strategische Ausrichtung von RWE auf nachhaltige Infrastruktur und sichern zugleich eine umweltverträgliche Verwertung kommunaler Klärschlämme.