Das nun verabschiedete Gesetz bildet die Grundlage für eine deutliche Beschleunigung strategischer Großprojekte im Energie- und Verkehrssektor

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Neuer gesetzlicher Rahmen für den Infrastrukturausbau

Ein gelber Mobilkran ragt über einem Schotterplatz, hebt neben grauen Transformatoren und Stahlgittermasten; mehrere Arbeiter in orangefarbenen Warnwesten stehen nahe weißen Modulgebäuden.

Ende Juni hat der Bundestag den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes verabschiedet, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte in Deutschland grundlegend zu modernisieren. Ende letzter Woche hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Der Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens bedeutet einen wichtigen Schritt für den Strukturwandel im Rheinischen Revier, da die zeitnahe Umsetzung regionaler Transformationsprojekte maßgeblich von effizienten Verwaltungsabläufen abhängt.

Zu den Kernelementen zählen die Festlegung des „überragenden öffentlichen Interesses“ und der öffentlichen Sicherheit für Neu‑, Aus‑ und Ersatzbauten an Schienenwegen, Bundesfernstraßen und Wasserstraßen, die ausschließlich digitale Durchführung von Planfeststellungsverfahren sowie die Abschaffung von Doppelverfahren im Verkehrsbereich. Zudem wurden Genehmigungen für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur und für Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Schienenmaßnahmen teilweise erleichtert und raumordnungsrechtliche Erleichterungen für Pumpspeicherkraftwerke eingeführt. Ein Schutzgütervorrang für verteidigungsrelevante Infrastruktur wurde aufgenommen und die Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen für naturschutzrechtliche Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen klargestellt.

Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieprojekte können damit künftig deutlich schneller ablaufen. Durch den parlamentarischen Prozess wurde der Anwendungsbereich gezielt auf die erneuerbaren Energien und Speicher erweitert, sodass nun auch der Ausbau von Windkraftanlagen, Solarflächen und Großbatteriespeichern direkt von den neuen Beschleunigungsmaßnahmen profitiert. Die Beschleunigung der Transportwege – von Autobahnen und Schienen bis hin zu Hafenzufahrten – ist dabei ein bedeutender Faktor für den Erfolg der Energiewende, da diese Infrastruktur die Basis der Logistik und des Transports moderner Windkraft- und Speicheranlagen bildet. Wichtig bleibt, dass Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen für Natur und Landschaft weiterhin geregelt und wirksam bleiben. Projektträger im Rheinischen Revier müssen Ausgleichsflächen für den Naturschutz jedoch nicht mehr zwingend eigenständig suchen und ankaufen, sondern können diese Pflicht durch eine zweckgebundene Zahlung erfüllen, deren genaue Höhe über Verordnungen auf Landesebene geregelt wird. Dies dürfte mittelfristig zu einer deutlichen Verkürzung des Vorlaufs von Großprojekten führen, da langwierige Flächenverhandlungen entfallen und ein beschleunigter Start der Arbeiten vor Ort ermöglicht wird, wobei diese finanzielle Kompensationsoption mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten wirksam wird.

Für den Energiesektor schafft die Neuausrichtung des Planungsrechts eine verlässliche Grundlage, damit Investitionen in die notwendige Infrastruktur geordnet vorangetrieben werden können. Welche Wirkung die Beschleunigungsmaßnahmen konkret entfalten können, wird sich zeigen, wenn die zuständigen Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Regelungen anwenden.