RWE Nuclear GmbH

Kraftwerk Biblis: Letzte atomrechtliche Abbaugenehmigungen für Block A und B erteilt

Biblis, 15. Juli 2020

RWE Nuclear hat am 15. Juli 2020 von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), die zweite Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für den Abbau des abgeschalteten Block B des Kraftwerks Biblis erhalten. Die letzte Abbaugenehmigung für Block A wurde bereits am 28. April 2020 erteilt. Wesentliche Bestandteile der zweiten Abbaugenehmigungen sind der Abbau der Reaktordruckbehälter, den früheren Herzstücken der Anlagen,  inklusive der umliegenden Betonabschirmungen, dem sogenannten Biologischen Schild. „ Die Genehmigungserteilungen stellen einen weiteren wichtigen Meilenstein für den integrierten Rückbauprozess an unserem Standort in Biblis dar. Die langjährigen und arbeitsintensiven Genehmigungsverfahren sind damit abge-schlossen, jetzt können alle bislang noch nicht genehmigten Rückbauarbeiten zügig angegangen werden“, freut sich Nikolaus Valerius, Kernenergievorstand der RWE Power AG und technischer Geschäftsführer der RWE Nuclear GmbH.

Die ersten Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau des Kraftwerksstandorts Biblis wurden bereits im März 2017 erteilt. Die Ausnutzung dieser Genehmigungen erfolgt seit dem 1. Juni 2017 und mittlerweile sind mit der Brennstofffreiheit 99% der Aktivität aus der Anlage entfernt. Neben dem Abbau der vier Dampferzeuger in Block A und dem Abbau der Hauptkühlmittelleitungen in Block B liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der technischen Stillsetzung und dem Abbau von Systemen in den Bereichen, in denen aktuell der Aufbau einer Bearbeitungs- und Behandlungsfabrik immer deutlichere Formen annimmt. Ziel ist es, das abgebaute Material zu zerkleinern und so gut zu reinigen, dass es in den Wertstoffkreis-lauf zurückgeführt und somit der Anteil an radioaktivem Abfall reduziert werden kann.

„Mit der jetzigen Genehmigung ist auch die formale Grundlage dafür geschaffen, dass die beiden Blöcke so weit abgebaut werden können, dass eine Entlassung aus dem Atomgesetz Anfang der 30er Jahre erreichbar ist“, erklärt Anlagenleiter Matthias Röhrborn.

Alle Arbeiten unterliegen weiterhin der kontinuierlichen Überwachung durch die Aufsichts-behörde, die die einzelnen Schritte des Abbaus, gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen, begleitet und beaufsichtigt. Bei allen Arbeiten haben die Anlagen-, die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz oberste Priorität.

Der Abbau eines Kernkraftwerks findet von innen nach außen statt. Von den umfangreichen Arbeiten wird folglich von außen weiterhin wenig zu sehen sein. Auch wenn RWE in der aktuellen Situation rund um das Coronavirus das Angebot an Veranstaltungen deutlich anpassen musste, wird die gestartete Informations-Initiative „KW Biblis transparent“ auch zukünftig, sobald wieder möglich, weiter fortgeführt.

Hintergrund

Die Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis gingen 1974 und 1976 in Betrieb und haben im Sommer 2011 mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes die Berechtigung zur Stromerzeugung verloren. Nach den ersten Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau Ende März 2017 hat RWE im Januar 2018 beim hessischen Umweltministerium Anträge für die zweiten Genehmigungen auf Abbau der Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis gestellt. Während der Genehmigungsverfahren wurden mehrere Unterlagen erstellt, die von der Behörde und dem zugezogenen Sachverständigen begutachtet wurden und die die Basis für die Erteilung der Genehmigungen bilden. Darin wurden die geplante Vorgehensweise, der Abbauumfang, die anzuwendenden Verfahren sowie die Vorkehrungen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes für den zweiten Genehmigungsteilschritt detailliert dargelegt und geprüft. 

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