Geringfügige Leckage an einer Rohrleitung
11.12.2024
Im bereits abgeschalteten und sich im Rückbau befindlichen Kernkraftwerk Lingen (KWL) kam es bei Abbauarbeiten durch einen Mitarbeiter zu einem Fehlschnitt an einem abwasserführenden Rohr. Die Rohrleitung gehört zu einem Entleerungssystem im Reaktorgebäude und führt nur bedarfsweise Abwasser. Zu dem Zeitpunkt führte das Rohr kein Wasser und war leer und trocken. Ursächlich war eine fehlende Kennzeichnung an dem Rohrstück, die zu einer Verwechselung führte. Die Rohrleitung wurde umgehend verschlossen und umliegende Pumpen abgeschaltet.
Das Vorkommnis wurde gemäß den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (Normal) eingestuft und dem niedersächsischen Umweltministerium als Aufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage lag zu keiner Zeit vor.
Das Kernkraftwerk Lingen war von 1968 bis 1977 am Netz, bevor es nach der Stilllegung in den sicheren Einschluss der Anlage ging. Seit Dezember 2015 befindet sich die Anlage im Rückbau.