Rückbauanlage Gundremmingen | Antragsunterlagen | RWE
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Kernkraftwerk Biblis

Antragsunterlagen

Am 6. August 2012 hat RWE Power bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV), Anträge zur Stilllegung und zum Abbau der Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis eingereicht. Damit wurde das atomrechtliche Genehmigungsverfahren bereits im Jahr 2012 eingeleitet. Entsprechend der Anforderungen der Atomrechtlichen Verfahrensordnung (AtVfV) wurden nachfolgend eine Vielzahl von Unterlagen eingereicht. Neben einer Beschreibung des gesamten Vorhabens beinhalteten diese umfangreichen Unterlagen eine detaillierte Erläuterung, wie die Stilllegung und der Abbau des Kraftwerks Biblis organisatorisch abgewickelt werden sollen und welche technischen Verfahren angewendet werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Weiterhin wurde erläutert wie mit den anfallenden Reststoffen und Abfällen umgegangen wird und die Maßnahmen für den Strahlenschutz, den Brandschutz und die Arbeitssicherheit wurden detailliert beschrieben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit war ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Am 30. März 2017 hat RWE Power vom hessischen Umweltministerium die Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung und den Abbau der Blöcke A und B des Kraftwerks Biblis erhalten. Die Genehmigung wurde zum 1. Juni 2017 in Anspruch genommen und somit befindet sich die Anlage seitdem im sogenannten Restbetrieb.

Einen guten Überblick über den Abbau kerntechnischer Anlagen bietet Ihnen auch die Broschüre „Stilllegung kerntechnischer Anlagen“ der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

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