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Rückbauanlage Gundremmingen | Antragsunterlagen | RWE
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Rückbauanlage Gundremmingen

Antragsunterlagen

Wie schon der Bau und Betrieb eines Kernkraftwerks ist auch dessen Abbau ein Vorhaben, das nach dem Atomgesetz behördlich geprüft, genehmigt und begleitet werden muss. Genehmigungsbehörde für den Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Antrags- und Genehmigungsunterlagen zum Rückbauvorhaben finden Sie hier in chronologischer Abfolge.

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