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Hauptversammlung 2019

Aktionärsrechte und sonstige Hinweise

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes in Bezug auf die Hauptversammlung


Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne der §§ 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3, 138 des Aktiengesetzes in Bezug auf die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am 3. Mai 2019

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eingeteilt in 614.745.499 Aktien, bestehend aus. 575.745.499 Stück Stammaktien und 39.000.000 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Stammaktien und beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 575.745.499.

In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind – anders als in der ordentlichen Hauptversammlung – nur Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre entspricht der Gesamtzahl der Vorzugsaktien und beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 39.000.000.
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