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Details zur Grundstücksvergabe an Umsiedler

Jeder Umsiedler, der Eigentümer eines bebauten und selbstgenutzten Grundstückes innerhalb der Ortsbereichsabgrenzung am Altort ist, hat zur Errichtung seines Ersatzanwesens im Umsiedlungszeitraum Anspruch auf ein Grundstück am Umsiedlungsstandort auf Basis des wertgleichen Tausches. Dies gilt, soweit das geplante Ersatzanwesen am Umsiedlungsstandort rechtlich zulässig ist.

Für Grundstücke am Altort, die im Eigentum mehrerer Eigentümer stehen und für Eigentümer von Mietanwesen, die ein Ersatzanwesen für eigene, berechtigte Mieter erstellen wollen gilt entsprechend, dass ein wertgleiches Ersatzgrundstück angeboten wird.

Unter bestimmten Bedingungen können auch Mieter am Altort ein Neubaugrundstück am Umsiedlungsstandort erwerben.

Grundstücksvormerkung ermöglicht Angabe konkreter Wunschgrundstücke

Die sogenannte Grundstücksvormerkung ermöglicht den Umsiedlern, für ihr derzeitiges bebautes Anwesen am Umsiedlungsstandort, ein Ersatzgrundstück auszuwählen. Die mögliche Vormerkung richtet sich an alle Haushalte (Grundstückseigentümer) und an außerhalb wohnende Eigentümer von Mietobjekten im Umsiedlungsstandort, auch wenn sie selbst keine Umsiedler sind.

Die Grundstücksvormerkung vollzieht sich in mehreren Phasen. In der Regel haben die Umsiedler die Möglichkeit, mehrere Grundstückswünsche abzugeben. Über die einzelnen Phasen erfolgt anschließend die Zuteilung der Grundstücke, so dass die Umsiedler möglichst frühzeitig ihr Wunschgrundstück erhalten können.

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