RWE mit zwei Projekten erfolgreich in italienischer Agri-PV Auktion (englische Version)
04.12.2024
„Der heute unterzeichnete Vertrag mit der Bundesregierung ist der noch fehlende Baustein für den Kohleausstieg in Deutschland. Er schafft Rechtssicherheit für unser Unternehmen und die Beschäftigten in der Braunkohle. Der Ausstieg aus der Kohle läuft bei RWE bereits. Ende 2020 haben wir einen Braunkohleblock in Niederaußem stillgelegt. Die nächsten drei Blöcke folgen in diesem Jahr. Das unterstreicht unseren Kurs: Wir steigen verantwortungsvoll aus der Kohleverstromung aus und investieren zugleich massiv in Erneuerbare Energien, Speicher und Wasserstoff. Dabei haben wir ein klares Ziel: Bis 2040 ist RWE klimaneutral.“
Die Bundesregierung und RWE haben heute in Berlin einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, mit dem die gesetzlichen Regelungen des Braunkohleausstiegs auch vertraglich festgelegt werden. Der Vertrag, der Ende letzten Jahres bereits den Bundestag passiert hatte, regelt den konkreten Fahrplan und die Bedingungen, nach denen RWE ihre Braunkohlenkraftwerke schrittweise abschaltet. Demzufolge legt RWE bereits bis 2030 rund 6.000 Megawatt Braunkohlekapazität still. Ferner werden zwei der drei Tagebaue im Rheinischen Revier früher geschlossen als geplant, und der Hambacher Forst bleibt erhalten. Die Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro, die in gleich großen Raten über 15 Jahre zu zahlen ist, wird laut Vertrag zur fristgerechten Deckung der Tagebaufolgekosten genutzt. Dieser Betrag, der noch unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfeprüfung steht, liegt deutlich unterhalb des für RWE tatsächlich entstehenden Schadens, der bereits zuvor auf rund 3,5 Milliarden Euro beziffert wurde. Vertraglich wurde ferner geregelt, dass RWE auf Rechtsmittel gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohle verzichtet.
Infolge der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen fallen bei RWE Power bis Ende 2022 über 3.000 Stellen weg; bis 2030 werden es insgesamt etwa 6.000 Stellen sein. Dass dies sozialverträglich geschieht, stellen Regelungen zum Anpassungsgeld und zum Ausgleich entstehender Rentennachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Tarifvertrag „Kohleausstieg“ sicher.
Rolf Martin Schmitz unterstreicht: „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben es verdient, dass jetzt Klarheit und Sicherheit herrschen. Sie tragen auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie zu einer sicheren Stromversorgung bei. Gleichzeitig muss es jetzt darum gehen, die Energiewende voranzubringen. Das tut RWE mit voller Kraft.“